Vorlage für einen Marketingberatervertrag

Verwenden Sie unsere Vorlage für Marketingberaterverträge, um Vereinbarungen zu formalisieren und beide Parteien in Kundenbeziehungen zu schützen. Passen Sie Zahlungsbedingungen, Arbeitsumfang, Vertraulichkeitsklauseln und Rechte an geistigem Eigentum an.
Nur auf Englisch verfügbar.
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Marketingfachleute und Unternehmen wissen gleichermaßen um die Bedeutung effektiver Marketingstrategien in der heutigen dynamischen Geschäftswelt. Ein solider Beratungsvertrag ist jedoch unverzichtbar, um eine fruchtbare Partnerschaft zu gewährleisten und die Interessen beider Parteien zu schützen. Dieser umfassende Leitfaden befasst sich mit der Bedeutung der Einführung einer Vorlage für Marketingberatungsverträge und wie diese den Weg für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ebnen kann.

In der schnelllebigen Welt des Marketings sind Berater wertvolle Ressourcen, die mit ihrem Fachwissen Unternehmen dabei unterstützen, ihre Marketingziele zu erreichen. Selbst bei einer klar definierten Vereinbarung können potenzielle Fallstricke und Missverständnisse auftreten, die die allgemeine Wirksamkeit der Partnerschaft gefährden. Durch die Verwendung einer gut gestalteten Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag können alle Parteien eine solide Grundlage schaffen und ihre Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Leistungen klar umreißen.

Begleiten Sie uns, wenn wir uns mit den wesentlichen Elementen eines Marketingberatungsvertrags befassen und Ihnen wertvolle Einblicke geben, wie Sie Ihr Marketingpotenzial mithilfe einer umfassenden Vorlage maximieren können.

Was ist eine Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag?

Führungskräfte aus der Wirtschaft stellen häufig Fragen wie „Was ist ein Vertrag?“, insbesondere in Bezug auf Beratungsverträge. Im heutigen Marketingbereich ist ein Beratungsvertrag unerlässlich, um reibungslos arbeiten zu können. Allerdings kann es später zu Problemen kommen, wenn Sie keine Vertragsvorlage oder kein vorgefertigtes Dokument mit festgelegten Bedingungen haben. Deshalb spielt eine gute Vorlage eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung der Zusammenarbeit. Hier sind einige Gründe, die die Bedeutung einer Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag verdeutlichen.

Die Bühne bereiten

Das Herzstück jeder Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag ist ihre Fähigkeit, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen. Dieser erste Schritt umfasst die Klärung des Zwecks, der Ziele und des Zeitplans des Projekts. Durch die klare Darstellung der Art der Zusammenarbeit stellt die Vertragsvorlage sicher, dass alle Parteien von Anfang an auf dem gleichen Stand sind. Es hilft, Vertrauen aufzubauen und fördert ein gemeinsames Verständnis des Projektumfangs, der zu erbringenden Leistungen und der gewünschten Ergebnisse.

Sicherheitsvorkehrungen schaffen

Eine der Hauptfunktionen einer Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag besteht darin, Leitplanken zu schaffen, die die Interessen sowohl der Kunden als auch der Marketingberater schützen. Der Vertrag schafft einen Rahmen, der Risiken mindert und die Verantwortlichkeit fördert, indem er die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten jeder Partei ausdrücklich definiert. Es ist ein Bezugspunkt für die Beilegung von Streitigkeiten, das Management von Erwartungen und die Aufrechterhaltung einer professionellen Arbeitsbeziehung.

Zahlungsbedingungen festlegen

Eine klare und transparente Zahlungsstruktur ist entscheidend für den Erfolg von Marketingberatungen. Die Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag legt die Zahlungsbedingungen fest, einschließlich der Gebührenstruktur, des Zahlungsplans und zusätzlicher Kosten. Diese Klarheit bei der Vergütung fördert Vertrauen und Transparenz und stellt sicher, dass beide Parteien ein gemeinsames Verständnis der finanziellen Aspekte der Zusammenarbeit haben.

Festlegung des Arbeitsumfangs

Ein weiterer wichtiger Aspekt einer Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag ist die Festlegung des Arbeitsumfangs. In diesem Abschnitt werden die spezifischen Aufgaben, Ergebnisse und Meilensteine beschrieben, die der Marketingberater im Laufe des Projekts übernehmen wird. Durch die Festlegung klarer Erwartungen trägt der Vertrag dazu bei, Scope Creep zu verhindern und sicherzustellen, dass das Projekt planmäßig verläuft und die vereinbarten Ziele und Zeitpläne eingehalten werden.

Gewährleistung der Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist in der Marketingberatung von größter Bedeutung. Die Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag enthält in der Regel einen Abschnitt, der die Vertraulichkeit der während des Auftrags ausgetauschten Informationen regelt. Es beschreibt, wie mit sensiblen Daten umgegangen wird, und stellt sicher, dass beide Parteien sich zum Schutz von geschützten Informationen, Geschäftsgeheimnissen und Kundendaten verpflichten. Diese Bestimmung trägt dazu bei, Vertrauen aufzubauen und die Integrität der Partnerschaft zu wahren.

Marketingberater nutzen ihre Erfahrung und ihr Fachwissen, um Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien für erfolgreiche Unternehmungen zu unterstützen. Ihre Preise hängen von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise ihrer Erfahrung, ihren Fähigkeiten, ihrem Standort und dem Umfang des Projekts. Laut dem US-Amt für Personalverwaltung (OPM) darf der Tagessatz für einen gemäß 5 USC 3109 ernannten Experten oder Berater höchstens dem unbereinigten Satz für GS-15 entsprechen.

Wie man einen Vertrag für Marketingberatung schreibt

Ein solcher Vertrag ist ein wichtiges Dokument, das die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen einem Marketingberater und seinem Kunden festlegt. Es ermöglicht beiden Parteien, Klarheit über Ziele und Erwartungen zu erlangen und gleichzeitig ihre Interessen zu schützen. Hier sind einige Tipps, wie Sie einen wirksamen Marketingberatungsvertrag aufsetzen können:

Die beteiligten Parteien klar definieren

Beginnen Sie damit, die Kontaktdaten des Marketingberaters und des Kunden zu ermitteln und anzugeben. Dieser Abschnitt sollte die offiziellen Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Parteien enthalten. Dadurch wird die Grundlage für eine formelle Vereinbarung geschaffen und sichergestellt, dass alle Parteien ordnungsgemäß identifiziert werden.

Umfang der Arbeiten skizzieren

Die Festlegung des Umfangs ist ein entscheidender Aspekt jedes Projekts und ein wichtiger Schritt für einen Marketingberater. In diesem Schritt erstellen wir eine detaillierte Beschreibung aller Dienstleistungen, wie z. B. spezifische Aufgaben, Ergebnisse, Meilensteine usw. Experten empfehlen, so umfassend wie möglich zu sein, um Unklarheiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Denken Sie daran, dass dieser Schritt den Verlauf des gesamten Projekts bestimmt.

Zahlungsbedingungen und -plan festlegen

Legen Sie die Vergütungsstruktur und Zahlungsbedingungen für die Marketingberatungsleistungen klar dar. Geben Sie die Beratungshonorare an, unabhängig davon, ob diese auf einem Stundensatz, einem Projektpreis oder einem Pauschalhonorar basieren. Geben Sie alle zusätzlichen Kosten an, für die der Kunde aufkommen muss, wie z. B. Reise- oder Materialkosten. Legen Sie den Zahlungsplan fest, einschließlich Fälligkeitsterminen und akzeptierten Zahlungsarten.

Projektzeitplan und Fristen berücksichtigen

Fügen Sie einen Zeitplan hinzu, der die wichtigsten Meilensteine und Fristen des Projekts umreißt. Es stellt sicher, dass beide Parteien über den voraussichtlichen Zeitplan für das Projekt informiert sind, und ermöglicht eine angemessene Planung und Ressourcenzuweisung. Berücksichtigen Sie Bestimmungen für Überarbeitungen, Genehmigungen und mögliche Verzögerungen, die sich auf den Zeitplan auswirken könnten.

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklauseln aufnehmen

Kundeninformationen und Geschäftsstrategien können im Bereich der Marketingberatung sensibel und vertraulich sein. Zum Schutz beider Parteien sollte ein Abschnitt aufgenommen werden, in dem die Vertraulichkeitsverpflichtungen ausdrücklich dargelegt werden. Geben Sie die Informationen an, die vertraulich behandelt werden sollen, sowie die Dauer der Vertraulichkeitsvereinbarung. Es ermöglicht Ihnen, Vertrauen aufzubauen und sorgt dafür, dass vertrauliche Informationen sicher bleiben.

Adressieren Sie das Eigentum an geistigem Eigentum

Bestimmen Sie alle Rechte an geistigem Eigentum und Nutzungsrechte, die während des Auftrags entstanden sind. Legen Sie fest, ob der Kunde oder der Marketingberater das Eigentumsrecht an den erstellten Arbeiten behält, und beschreiben Sie alle Lizenz- oder Nutzungsvereinbarungen. Es schützt auch die Rechte beider Parteien und klärt die Verwendung der während des Projekts erstellten Materialien.

Bonsai: Unterstützung beim Verfassen und Anpassen von Marketingberatungsverträgen

Bonsai, eine führende Vertragsmanagement-Plattform, kann eine wertvolle Ressource für das Verfassen und Anpassen von Marketingberatungsverträgen sein. Mit der intuitiven Benutzeroberfläche und den robusten Funktionen von Bonsai können Sie den Prozess optimieren und die Erstellung professioneller und umfassender Verträge sicherstellen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Auf vorgefertigte Vorlagen zugreifen

Bonsai bietet eine Reihe vorgefertigter Vorlagen für Marketingberatungsverträge als Ausgangspunkt. Diese Vorlagen werden von Rechtsexperten entworfen und decken wichtige Aspekte wie den Arbeitsumfang, Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeit und vieles mehr ab. Durch die Verwendung dieser Vorlagen können Sie Zeit sparen und sicherstellen, dass Ihr Vertrag alle erforderlichen Elemente enthält.

An Ihre Anforderungen anpassen

Mit Bonsai können Sie die Vertragsvorlagen ganz einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Mit einem benutzerfreundlichen Editor können Sie Klauseln ändern, Abschnitte hinzufügen oder entfernen und die Sprache an die spezifischen Anforderungen Ihres Projekts anpassen. Diese Flexibilität stellt sicher, dass der Vertrag die zwischen Ihnen und Ihrem Kunden vereinbarten Bedingungen genau widerspiegelt.

Funktionen für Zusammenarbeit und elektronische Signaturen

Bonsai ermöglicht über seine Plattform eine reibungslose Zusammenarbeit und Vertragsabwicklung. Sie können den Vertrag ganz einfach mit Ihrem Kunden teilen, Überarbeitungen nachverfolgen und elektronische Unterschriften für eine rechtsverbindliche Vereinbarung einholen. Dieser Prozess vereinfacht und eliminiert den Aufwand für umständliche Papierarbeit und manuelle Unterschriften.

Benötigen Sie einen Marketingberatungsvertrag?

Ein schriftlicher Vertrag ist ein wichtiges Instrument, das die Interessen sowohl des Marketingberaters als auch des Kunden schützt. Ein Marketingberatungsvertrag dient als formelle Vereinbarung, in der die Bedingungen und Erwartungen der Zusammenarbeit festgelegt sind. Lassen Sie uns untersuchen, warum ein Marketingberatungsvertrag für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich ist.

Klare Erwartungen und Arbeitsumfang festlegen

Ein Hauptgrund für einen Marketingberatungsvertrag ist es, klare Erwartungen festzulegen und den Arbeitsumfang zu definieren. Die Vereinbarung beschreibt die spezifischen Dienstleistungen, die der Marketingberater erbringen wird, sowie die zu erbringenden Leistungen, Meilensteine und Zeitpläne. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Parteien die Projektziele verstehen, wodurch mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten minimiert werden.

Schutz der Rechte und Interessen beider Parteien

Ein Marketingberatungsvertrag schafft ein rechtsverbindliches Dokument, das die Rechte und Interessen sowohl des Marketingberaters als auch des Kunden schützt. Es umreißt die Verantwortlichkeiten, Pflichten und Haftungen jeder Partei und verringert so das Risiko von Missverständnissen oder unvorhergesehenen Umständen. Die Vereinbarung bietet beiden beteiligten Parteien Sicherheit und Gewissheit, indem sie die Bedingungen klar definiert.

Klärung der Zahlungsbedingungen und Vergütung

Ein entscheidender Aspekt der beruflichen Tätigkeit sind die Zahlungsbedingungen und die Vergütungsstruktur. Der Marketingberatungsvertrag enthält klare Angaben zu den vereinbarten Honoraren, dem Zahlungsplan und etwaigen zusätzlichen Ausgaben oder Erstattungen. Diese Transparenz stellt sicher, dass beide Parteien hinsichtlich der finanziellen Erwartungen übereinstimmen, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsstreitigkeiten oder Missverständnissen verringert wird.

Verwaltung von geistigem Eigentum und Vertraulichkeit

In der Marketingberatung sind geistiges Eigentum und Vertraulichkeit von größter Bedeutung. Ein gut ausgearbeiteter Marketingberatungsvertrag regelt die Eigentumsrechte an den während des Auftrags erbrachten Leistungen und gewährleistet, dass das Fachwissen des Marketingberaters und die geschützten Informationen des Kunden geschützt sind. Die Vereinbarung enthält auch Vertraulichkeitsklauseln zum Schutz sensibler Informationen und Geschäftsgeheimnisse, zur Förderung des Vertrauens und zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Risiken und Streitigkeiten mindern

Ein Marketingberatungsvertrag dient als wertvolles Instrument für das Risikomanagement. Durch die klare Festlegung der Rechte, Pflichten und Leistungen minimiert die Vereinbarung das Potenzial für Streitigkeiten oder Missverständnisse. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Vertragsverletzungen bildet die Vereinbarung eine Grundlage für die Lösung des Problems, wodurch kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.

Professionalität und Kundenvertrauen

Der Abschluss eines Marketingberatungsvertrags zeugt von Professionalität und schafft Vertrauen beim Kunden. Dies zeigt, dass der Marketingberater seine Arbeit ernst nimmt und sich für eine strukturierte und professionelle Arbeitsbeziehung einsetzt. Dies kann zu stärkeren Kundenbeziehungen, mehr Vertrauen und einer höheren Glaubwürdigkeit in der Branche führen.

Benötigen Sie einen Anwalt, um einen Marketingberatungsvertrag zu verfassen?

Beim Verfassen eines Marketingberatungsvertrags stellt sich oft die Frage, ob Sie einen Anwalt benötigen. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Anwalt zu konsultieren, aber es wird dringend empfohlen, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Vertrag umfassend und rechtlich einwandfrei ist und Ihre Rechte und Interessen angemessen schützt. Dank der technologischen Fortschritte und der Verfügbarkeit von Ressourcen wie Bonsai können Sie jedoch auf professionell geprüfte Vertragsvorlagen zugreifen, darunter auch eine Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag, ohne einen Anwalt hinzuziehen zu müssen.

Die Bedeutung juristischer Fachkenntnisse

Marketingberatungsverträge beinhalten komplexe rechtliche Überlegungen, darunter Vertragsrecht, Rechte an geistigem Eigentum, Vertraulichkeit und Haftungsbeschränkungen. Juristisches Fachwissen kann Ihnen dabei helfen, diese Feinheiten zu meistern und sicherzustellen, dass Ihre Vereinbarung den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Rechtsanwälte können Sie zu bestimmten Klauseln beraten, potenzielle rechtliche Fallstricke aufzeigen und den Vertrag auf Ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden.

Die Rolle von Bonsai bei der Erleichterung der Vertragsgestaltung

Ein Anwalt kann zwar von Vorteil sein, aber Bonsai bietet eine bequeme Alternative für die Erstellung eines Marketingberatungsvertrags. Bonsai ist eine bewährte Plattform für Vertragsmanagement und Workflow, die Zugang zu einer Vielzahl professionell geprüfter Vertragsvorlagen bietet, darunter auch eine Vorlage für einen Marketingberatungsvertrag.

Professionell geprüfte Vorlagen

Rechtsexperten haben die Marketingberatungs- und andere Vertragsvorlagen von Bonsai geprüft. Diese Vorlagen decken wesentliche Aspekte eines Marketingberatungsvertrags ab und stellen sicher, dass wichtige Bestimmungen wie Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Rechte an geistigem Eigentum und Vertraulichkeit enthalten sind.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Aktualisierungen

Bleiben Sie über relevante Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden. Die Plattform überprüft und aktualisiert regelmäßig ihre Vertragsvorlagen, um Änderungen im rechtlichen Umfeld Rechnung zu tragen. Dadurch können Sie potenzielle rechtliche Fallstricke vermeiden und die Einhaltung der neuesten gesetzlichen Anforderungen gewährleisten, ohne für jede Änderung einen Anwalt konsultieren zu müssen.

Kosteneffizienz

Die Beauftragung eines Anwalts mit der Ausarbeitung eines Marketingberatungsvertrags kann kostspielig sein. Bonsai bietet eine kostengünstige Lösung, indem es Zugang zu professionell geprüften Vorlagen zu einem Bruchteil der Kosten bereitstellt. Damit können Sie einen rechtlich einwandfreien Vertrag erstellen und gleichzeitig Zeit und Geld sparen.

Abschließende Gedanken

Ein gut ausgearbeiteter Beratungsvertrag ist unerlässlich, um Ihr Marketingpotenzial zu maximieren und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihren Kunden sicherzustellen. Wenn Sie die in diesem umfassenden Leitfaden beschriebenen Richtlinien befolgen, können Sie einen umfassenden Marketingberatungsvertrag erstellen, der klare Erwartungen festlegt, Ihre Rechte schützt und die Grundlage für eine produktive Zusammenarbeit schafft.

Nehmen Sie sich also die Zeit, in einen gut ausgearbeiteten Beratungsvertrag zu investieren. Maximieren Sie Ihr Marketingpotenzial, indem Sie die Vorteile eines gut ausgearbeiteten Beratungsvertrags nutzen. Beginnen Sie mit der Umsetzung der in diesem Leitfaden vorgestellten Erkenntnisse und Empfehlungen und erwägen Sie, die von Bonsai angebotenen Ressourcen zu nutzen, um den Prozess der Vertragserstellung zu optimieren. Mit einem soliden Vertrag an Ihrer Seite können Sie Ihre Karriere als Marketingberater zu neuen Höhen führen und langfristige Kundenbeziehungen aufbauen, die auf Vertrauen, Transparenz und gemeinsamem Erfolg basieren.

Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vorlage für einen Marketingberatervertrag und wozu dient sie?
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Eine Vorlage für einen Marketingberatervertrag formalisiert die Bedingungen zwischen einem Berater und einem Kunden. Es beschreibt Dienstleistungen, Zahlungen, Zeitpläne und schützt beide Parteien rechtlich.
Wer sollte diese Vorlage für einen Marketingberatervertrag verwenden?
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Marketingberater, Agenturen und Unternehmen, die klare Bedingungen festlegen und ihre Interessen bei ihren Beratungsaufträgen schützen möchten, sollten diese Vorlage verwenden.
Was sollte in einer Vorlage für einen Marketingberatervertrag enthalten sein?
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Umfassen Sie den Arbeitsumfang, Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeitsklauseln, Rechte an geistigem Eigentum, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Wie passe ich diesen Marketingberatervertrag an meine Bedürfnisse an?
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Verwenden Sie den Editor von Bonsai, um Klauseln zu ändern, Abschnitte anzupassen und die Sprache an die spezifischen Anforderungen Ihres Projekts anzupassen, damit alle Begriffe Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Wann sollte ich diese Vorlage für einen Marketingberatervertrag in meinem Arbeitsablauf verwenden?
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Verwenden Sie diese Vorlage zu Beginn einer Kundenbeziehung, um klare Bedingungen und Erwartungen festzulegen und so eine reibungslose und rechtlich abgesicherte Beratungsbeziehung zu gewährleisten.
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Vorlage für einen Marketingberatervertrag

Marketing Consultant Agreement

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First Name
Last Name
Acme LLC.
Client
First Name
Last Name
Corporation Corp.

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Kunde (der „Kunde”) und Acme LLC (der „Marketingberater”).

Der Vertrag ist datiert auf [DATUM BEIDE PARTE  SIGNATUR].

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG.

1.1 Projekt. Der Kunde beauftragt den Marketingberater mit folgenden Aufgaben: fachkundige Beratung, Entwicklung effektiver Marketingstrategien und Durchführung von Kampagnen zur Unterstützung der Marketingziele des Kunden.

1.2 Zeitplan. Der Marketingberater wird seine Arbeit am [START- SDATUM] und wird diese bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, „Laufzeit und Kündigung”, jederzeit vom Kunden oder vom Marketingberater gekündigt werden.

1.3 Zahlung. Der Kunde zahlt dem Marketingberater einen Satz von [PROJEKT-STUNDENSATZ] (USD) pro Stunde. Davon zahlt der Kunde dem Marketingberater [ANZAHLUNGSBETRAG] (USD) an den Marketingberater.

1.4 Ausgaben. Der Kunde erstattet dem Marketingberater seine Auslagen. Ausgaben müssen nicht vorab vom Kunden genehmigt werden.

1.5 Rechnungen. Der Marketingberater stellt dem Kunden am Ende des Projekts eine Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von [X TAGE ZUR ZAHLUNG] Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungen nach diesem Datum wird eine Verzugsgebühr in Höhe von [VERZÖGERUNGSGEBÜHR IN PROZENT] % pro Monat auf den ausstehenden Betrag.

1.6 Unterstützung. Der Marketingberater leistet keinen Support für bereits gelieferte Leistungen, sobald der Kunde diese akzeptiert hat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN.

2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstellt der Marketingberater „Arbeitsergebnisse“ für den Kunden. Um Verwirrung zu vermeiden: Als Arbeitsergebnis gelten sowohl das fertige Produkt als auch Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware, Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, woran der Marketingberater im Rahmen dieses Projekts arbeitet – d. h. konzipiert, erstellt, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt –, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Marketingberater übergibt dem Kunden dieses Arbeitsergebnis, sobald der Kunde den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Marketingberater dem Kunden alle seine Rechte, Titel und Anteile an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) überträgt und der Kunde alleiniger Eigentümer davon wird. Der Kunde kann das Arbeitsergebnis nach Belieben verwenden oder sich dafür entscheiden, es überhaupt nicht zu verwenden. Der Kunde kann es beispielsweise nach eigenem Ermessen ändern, vernichten oder verkaufen.

2.2 Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Marketingberater. Sobald der Marketingberater dem Kunden das Arbeitsergebnis übergibt, hat der Marketingberater keine Rechte mehr daran, außer denen, die der Kunde dem Marketingberater hier ausdrücklich einräumt. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und anderen Medien zu verwenden, sofern dies zum Zweck der Präsentation der Arbeit und nicht zu anderen Zwecken geschieht. Der Kunde erteilt keine Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um damit Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Marketingberaters bei der Sicherung des Eigentums. In Zukunft benötigt der Kunde möglicherweise die Hilfe des Marketingberaters, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Marketingberater erklärt sich bereit, dabei zu helfen. Beispielsweise muss der Marketingberater möglicherweise eine Patentanmeldung unterzeichnen. Der Kunde trägt alle hierfür erforderlichen Kosten. Wenn der Kunde den Marketingberater nicht finden kann, erklärt sich der Marketingberater damit einverstanden, dass der Kunde in seinem Namen handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gewährt dem Kunden dieses Recht: Wenn der Kunde den Marketingberater trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt und bestellt der Marketingberater hiermit den Kunden unwiderruflich zu seinem Bevollmächtigten und Vertreter, wobei diese Ernennung mit einem Interesse verbunden ist, für den Marketingberater und in dessen Namen zu handeln, um die erforderlichen Dokumente auszuführen, zu überprüfen und einzureichen und alle anderen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Ziele von Absatz 2.1 zu erreichen. (Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse).

2.4 Geistiges Eigentum des Marketingberaters, das kein Arbeitsergebnis ist. Im Rahmen dieses Projekts kann der Marketingberater geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder für das er eine Lizenz von einem Dritten erworben hat, das jedoch nicht als „Arbeitsergebnis“ gilt. Dies wird als „Hintergrund-IP“ bezeichnet. Mögliche Beispiele für Hintergrund-IP sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Marketingberater gibt dem Kunden diese Hintergrund-IP nicht weiter. Im Rahmen des Vertrags gewährt der Marketingberater dem Kunden jedoch das Recht zur Nutzung und Lizenzierung (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) der Hintergrund-IP, um die Produkte und Dienstleistungen des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen. Der Kunde darf dieses Hintergrund-IP weltweit und kostenlos nutzen, jedoch darf er seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung) zulässig). Der Kunde darf das Hintergrund-IP nicht separat von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Marketingberater kann diese Zuwendung nicht zurücknehmen, und diese Zuwendung endet nicht mit Ablauf des Vertrags.

2.5 Recht des Marketingberaters zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden. Der Marketingberater muss möglicherweise das geistige Eigentum des Kunden nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Kunde beispielsweise den Marketingberater mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Marketingberater möglicherweise das Logo des Kunden verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Marketingberater das geistige Eigentum des Kunden und anderes geistiges Eigentum, über das der Kunde verfügt, in dem Umfang nutzen darf, der für die Ausübung der Tätigkeit des Marketingberaters angemessen erforderlich ist. Darüber hinaus gewährt der Kunde dem Marketingberater keine Rechte an geistigem Eigentum, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3. WETTBEWERBSVERHÄLTNISSE.

Der Marketingberater wird bis zum Ablauf dieses Vertrags nicht für einen Wettbewerber des Kunden tätig werden. Um Verwirrung zu vermeiden: Ein Wettbewerber ist jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder anbietet, die den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der eine dieser Handlungen plant. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung besteht darin, dass der Marketingberater zuvor um Erlaubnis bittet und der Kunde dieser schriftlich zustimmt. Wenn der Marketingberater Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass auch diese die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen einhalten.

4. WERBEVERBOT.

Bis zum Ablauf dieses Vertrags wird der Marketingberater Folgendes unterlassen: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden dazu anzuregen, ihre Tätigkeit für den Kunden einzustellen; (b) Kunden oder Auftraggeber des Kunden dazu anzuregen, ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden; oder (c) Personen einzustellen, die in den 12 Monaten vor Vertragsende für den Kunden tätig waren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Marketingberater eine allgemeine Anzeige schaltet und jemand, der zufällig für den Kunden arbeitet, darauf antwortet. In diesem Fall kann der Marketingberater diesen Kandidaten einstellen. Der Marketingberater verspricht, dass er in diesem Absatz nichts im eigenen Namen oder im Namen Dritter unternehmen wird.

5. DARSTELLUNGEN.

5.1 Überblick. Dieser Abschnitt enthält wichtige Vereinbarungen zwischen den Parteien.

5.2 Unterschriftsberechtigung. Jede Partei versichert der anderen Partei, dass sie befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Marketingberater hat das Recht, dem Kunden Arbeitsergebnisse zu übergeben. Der Marketingberater versichert, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er das Arbeitsergebnis an den Kunden übergeben kann und dass keine andere Partei Anspruch auf das Arbeitsergebnis erheben wird. Wenn der Marketingberater Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, versichert der Marketingberater außerdem, dass diese Mitarbeiter und Subunternehmer Verträge mit dem Marketingberater unterzeichnet haben, die dem Marketingberater alle Rechte übertragen, die die Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf das Hintergrund-IP und die Arbeitsergebnisse des Marketingberaters haben.

5.4 Der Marketingberater hält sich an die Gesetze. Der Marketingberater verspricht, dass die Art und Weise, wie er diese Arbeit ausführt, seine Arbeitsergebnisse und jegliches von ihm verwendete Hintergrund-IP mit den geltenden US-amerikanischen Gesetzen übereinstimmen. und ausländische Gesetze und Vorschriften.

5.5 Das Arbeitsergebnis verletzt keine Rechte. Der Marketingberater versichert, dass seine Arbeitsergebnisse keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen und auch in Zukunft nicht verletzen werden, dass der Marketingberater berechtigt ist, dem Kunden die Nutzung des Hintergrund-IP zu gestatten, und dass dieser Vertrag keine Verträge verletzt, die der Marketingberater mit Dritten geschlossen hat oder schließen wird.

5.6 Der Kunde überprüft die Arbeit. Der Kunde verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu prüfen, dem Marketingberater bei Fragen zu diesem Projekt in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen und zeitnah Feedback und Entscheidungen zu liefern.

5.7 Vom Kunden bereitgestelltes Material verletzt keine Rechte. Wenn der Kunde dem Marketingberater Material zur Einbindung in das Arbeitsergebnis zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass dieses Material keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

Dieser Vertrag läuft bis zum Abschluss der Arbeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag aus beliebigen Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine E-Mail oder einen Brief schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag kündigt und dass der Vertrag in 7 Tagen endet. Der Vertrag endet offiziell, sobald diese Zeit abgelaufen ist. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss dies gemäß den in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritten ankündigen. Der Marketingberater muss seine Tätigkeit unverzüglich einstellen, sobald er diese Mitteilung erhält, sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist. Der Kunde bezahlt den Marketingberater für die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit und erstattet ihm alle vereinbarten, nicht stornierbaren Ausgaben. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter: 2 (Eigentumsrechte und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Vertrauliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Freistellung); und 11 (Allgemeines).

7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.

Der Kunde beauftragt den Marketingberater als unabhängigen Auftragnehmer. Die folgenden Aussagen geben ihre Beziehung korrekt wieder:

  • Der Marketingberater wird seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien für die Ausführung der Arbeiten verwenden.
  • Der Kunde wird nicht kontrollieren, wie die Arbeit im Tagesgeschäft ausgeführt wird. Vielmehr ist der Marketingberater dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeit ausführt.
  • Der Kunde wird dem Marketingberater keine Schulungen anbieten.
  • Der Kunde und der Marketingberater stehen in keiner Partnerschafts- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zueinander.
  • Der Marketingberater kann keine Verträge abschließen, keine Zusagen machen und nicht im Namen des Kunden handeln.
  • Der Marketingberater hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Kunden (z. B. Gruppenversicherung, Altersvorsorge, Rentenpläne, Urlaubstage).
  • Der Marketingberater ist für seine eigenen Steuern verantwortlich.
  • Der Kunde wird keine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten oder Zahlungen für die Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitnehmerentschädigung für den Marketingberater oder einen seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.

8.1 Überblick. Dieser Vertrag enthält besondere Beschränkungen hinsichtlich des Umgangs mit vertraulichen Informationen durch den Kunden und den Marketingberater. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Kunden. Während seiner Tätigkeit für den Kunden kann der Marketingberater auf vertrauliche Kundeninformationen stoßen oder solche erhalten. Hierbei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- & Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere vertrauliche Informationen. Der Marketingberater verspricht, diese Informationen so zu behandeln, als wären es seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Marketingberater darf diese Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags verwenden, jedoch nicht für andere Zwecke. Wenn der Kunde beispielsweise dem Marketingberater die Verwendung einer Kundenliste zum Versand eines Newsletters gestattet, darf der Marketingberater diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke verwenden. Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn der Kunde dem Marketingberater schriftlich die Erlaubnis erteilt, die Informationen für einen anderen Zweck zu verwenden. In diesem Fall darf der Marketingberater die Informationen auch für diesen Zweck verwenden. Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Marketingberater alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten und dies bestätigen. Der Marketingberater verspricht, dass er keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben wird, es sei denn, der Kunde erteilt dem Marketingberater zuvor eine schriftliche Genehmigung. Der Marketingberater muss diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin erfüllen. Die Verantwortlichkeiten des Marketingberaters enden nur, wenn der Marketingberater eines der folgenden Argumente vorbringen kann: (i) Die Informationen waren bereits öffentlich zugänglich, als der Marketingberater darauf stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich zugänglich, nachdem der Marketingberater darauf stieß, jedoch nicht aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Marketingberaters; (iii) der Marketingberater die Informationen bereits kannte, als er darauf stieß, und der Marketingberater nicht verpflichtet war, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter dem Marketingberater die Informationen zur Verfügung gestellt hat, ohne vom Marketingberater zu verlangen, sie geheim zu halten; oder (v) der Marketingberater die Informationen selbst erstellt hat, ohne etwas zu verwenden, das dem Kunden gehört.

8.3 Vertrauliche Informationen Dritter. Es ist möglich, dass sowohl der Kunde als auch der Marketingberater Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Kunde und der Marketingberater versprechen jeweils, dass sie keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehören, an die andere Partei weitergeben werden, es sei denn, dies ist zulässig. Wenn der Kunde oder der Marketingberater vertrauliche Informationen an die andere Partei weitergeben darf und dies auch tut, verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über alle besonderen Einschränkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

Keine der Parteien haftet für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, die die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. SCHADENSERSATZ.

10.1 Überblick. Dieser Abschnitt regelt die Übertragung bestimmter Risiken zwischen den Parteien, falls ein Dritter den Kunden oder den Marketingberater oder beide verklagt oder gegen sie vorgeht. Wenn der Kunde beispielsweise wegen einer Handlung des Marketingberaters verklagt wird, kann der Marketingberater versprechen, den Kunden zu verteidigen oder ihm etwaige Verluste zu ersetzen.

10.2 Entschädigung durch den Kunden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Marketingberater, den Kunden (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) den vom Marketingberater im Rahmen dieses Vertrags ausgeführten Arbeiten; (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen des Marketingberaters aus diesem Vertrag; oder (iii) einer Verletzung der Zusagen des Marketingberaters aus Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 Entschädigung für Marketingberater. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, den Marketingberater (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag entstehen.

11. ALLGEMEINES.

11.1 Abtretung. Dieser Vertrag gilt nur für den Kunden und den Marketingberater. Der Marketingberater darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen (außer durch Testament oder Erbschaft) und seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte delegieren, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Kunden einzuholen. Im Gegensatz dazu kann der Kunde seine Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Marketingberaters abtreten und seine Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn ein anderer Kunde den Kunden aufkauft oder wenn der Kunde beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsverfahren. Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren der American Arbitration Association gemäß deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Änderung; Verzicht. Um etwas in diesem Vertrag zu ändern, müssen der Kunde und der Marketingberater dieser Änderung schriftlich zustimmen und ein Dokument unterzeichnen, das ihren Vertrag widerspiegelt. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreien, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Mitteilungen.

(a) Im Laufe dieses Vertrags kann es erforderlich sein, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lässt. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Zustellung, E-Mail oder Einschreiben (portofrei, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zugestellt werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Empfang von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Mitteilung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugestellt: (i) Bei persönlicher Zustellung gilt sie als sofort zugestellt; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie mit Bestätigung des Empfangs als zugestellt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (portofrei, mit Rückschein) gilt sie mit dem Datum auf dem unterschriebenen Rückschein als zugestellt. Wenn eine Partei die Annahme einer Mitteilung verweigert oder wenn eine Mitteilung aufgrund einer Adressänderung, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden kann, gilt sie als zugestellt, wenn sie abgelehnt wurde oder nicht zugestellt werden konnte. Wenn die Mitteilung nach 17:00 Uhr an einem Werktag an dem in der Adresse für diese Partei angegebenen Ort oder an einem Tag, der kein Werktag ist, eingeht, gilt die Mitteilung als um 9:00 Uhr am nächsten Werktag eingegangen.

11.5 Salvatorische Klausel. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, was geschieht, wenn ein Teil des Vertrags für nicht durchsetzbar befunden wird. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil im erforderlichen Mindestmaß geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Sollte ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen werden, weil er nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften. Der Kunde und der Marketingberater müssen dieses Dokument mithilfe des E-Signing-Systems von Bonsai unterzeichnen. Diese elektronischen Signaturen gelten in jeder Hinsicht als Originale.

11.7 Geltendes Recht. Die Rechte und Pflichten des Kunden und des Marketingberaters im Rahmen dieses Vertrags unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ungeachtet der dort geltenden Kollisionsnormen.

11.8 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich dieses Auftrags und des in diesem Vertrag behandelten Gegenstands dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.

DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.

Marketing Consultant
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Acme LLC.
Client
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Last Name
Corporation Corp.