Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Beispielkunde (der „Kunde”) und Acme LLC (der „Projektmanager“).
Der Vertrag ist datiert auf den [DATE BOTH PARTIES SIGN].
1. ARBEIT UND BEZAHLUNG.
1.1 Projekt. Der Kunde beauftragt den Projektmanager mit folgenden Aufgaben: Unterstützung des Kunden bei der Verwaltung von Unternehmensprojekten
1.2 Zeitplan. Der Projektmanager wird seine Arbeit am [START- SDATUM] und wird diese bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, „Laufzeit und Kündigung”, jederzeit vom Kunden oder vom Projektmanager gekündigt werden.
1.3 Zahlung. Der Kunde zahlt dem Projektmanager einen Satz von [PROJEKT-STUNDENSATZ] (USD) pro Stunde. Davon zahlt der Kunde dem Projektmanager [ANZAHLUNGSBETRAG] (USD) an den Projektmanager.
1.4 Ausgaben. Der Kunde erstattet dem Projektmanager seine Ausgaben. Ausgaben müssen nicht vorab vom Kunden genehmigt werden.
1.5 Rechnungen. Der Projektmanager stellt dem Kunden am Ende des Projekts eine Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von [X TAGE ZUR ZAHLUNG] Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungen nach diesem Datum wird eine [VERZÖGERUNGSGEBÜHR IN PROZENT]% pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
1.6 Unterstützung. Der Projektmanager leistet keinen Support für bereits vom Kunden abgenommene Leistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN.
2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstellt der Projektmanager „Arbeitsergebnisse“ für den Kunden. Um Verwirrung zu vermeiden: Als Arbeitsergebnis gelten sowohl das fertige Produkt als auch Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware, Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, woran der Projektmanager im Rahmen dieses Projekts arbeitet – d. h. konzipiert, erstellt, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt –, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Projektmanager übergibt dem Kunden dieses Arbeitsergebnis, sobald der Kunde den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Projektmanager dem Kunden alle seine Rechte, Titel und Anteile an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) überträgt und der Kunde alleiniger Eigentümer davon wird. Der Kunde kann das Arbeitsergebnis nach Belieben verwenden oder sich dafür entscheiden, es überhaupt nicht zu verwenden. Der Kunde kann es beispielsweise nach eigenem Ermessen ändern, vernichten oder verkaufen.
2.2 Verwendung des Arbeitsergebnisses durch den Projektmanager. Sobald der Projektmanager das Arbeitsergebnis an den Kunden übergibt, hat der Projektmanager keine Rechte mehr daran, außer denen, die der Kunde dem Projektmanager hier ausdrücklich einräumt. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und anderen Medien zu verwenden, sofern dies zum Zweck der Präsentation der Arbeit und nicht zu anderen Zwecken geschieht. Der Kunde erteilt keine Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um damit Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.
2.3 Hilfe des Projektmanagers bei der Sicherung der Eigentumsrechte. In Zukunft benötigt der Kunde möglicherweise die Hilfe des Projektmanagers, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Projektmanager erklärt sich bereit, dabei zu helfen. Beispielsweise muss der Projektmanager möglicherweise eine Patentanmeldung unterzeichnen. Der Kunde trägt alle hierfür erforderlichen Kosten. Wenn der Kunde den Projektmanager nicht finden kann, erklärt sich der Projektmanager damit einverstanden, dass der Kunde in seinem Namen handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gewährt dem Kunden dieses Recht: Wenn der Kunde den Projektmanager trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt und bestellt der Projektmanager hiermit unwiderruflich den Kunden zu seinem Bevollmächtigten und Vertreter, wobei diese Ernennung mit einem Interesse verbunden ist, für den Projektmanager und in dessen Namen zu handeln, um die erforderlichen Dokumente auszuführen, zu überprüfen und einzureichen und alle anderen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Ziele von Absatz 2.1 zu erreichen. (Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse).
2.4 Geistiges Eigentum des Projektmanagers, das kein Arbeitsergebnis ist. Im Rahmen dieses Projekts kann der Projektmanager geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder das er von einem Dritten lizenziert hat, das jedoch nicht als „Arbeitsergebnis“ gilt. Dies wird als „Hintergrund-IP“ bezeichnet. Mögliche Beispiele für Hintergrund-IP sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Projektmanager gibt dem Kunden diese Hintergrund-IP nicht. Im Rahmen des Vertrags gewährt der Projektmanager dem Kunden jedoch das Recht zur Nutzung und Lizenzierung (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) des Hintergrund-IP, um die Produkte und Dienstleistungen des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen. Der Kunde darf dieses Hintergrund-IP weltweit und kostenlos nutzen, jedoch darf er seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung) zulässig). Der Kunde darf das Hintergrund-IP nicht separat von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Projektmanager kann diese Förderung nicht zurücknehmen, und diese Förderung endet nicht mit Ablauf des Vertrags.
2.5 Recht des Projektmanagers zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden. Der Projektmanager muss möglicherweise das geistige Eigentum des Kunden nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Kunde beispielsweise den Projektmanager mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Projektmanager möglicherweise das Logo des Kunden verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Projektmanager das geistige Eigentum des Kunden und anderes geistiges Eigentum, über das der Kunde verfügt, in dem Umfang nutzen darf, der für die Erfüllung der Aufgaben des Projektmanagers angemessen erforderlich ist. Darüber hinaus gewährt der Kunde dem Projektmanager keine Rechte an geistigem Eigentum, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. WETTBEWERBSVERHÄLTNISSE.
Der Projektmanager wird bis zum Ablauf dieses Vertrags nicht für einen Wettbewerber des Kunden tätig werden. Um Verwirrung zu vermeiden: Ein Wettbewerber ist jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder anbietet, die den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der eine dieser Handlungen plant. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung besteht darin, dass der Projektmanager zuvor um Erlaubnis bittet und der Kunde dieser schriftlich zustimmt. Wenn der Projektmanager Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass auch diese die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen einhalten.
4. WERBEVERBOT.
Bis zum Ablauf dieses Vertrags wird der Projektmanager Folgendes unterlassen: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden dazu anzuregen, ihre Tätigkeit für den Kunden einzustellen; (b) Kunden oder Auftraggeber des Kunden dazu anzuregen, ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden; oder (c) Personen einzustellen, die in den 12 Monaten vor Vertragsende für den Kunden tätig waren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Projektmanager eine allgemeine Anzeige schaltet und jemand, der zufällig für den Kunden arbeitet, darauf antwortet. In diesem Fall kann der Projektmanager diesen Kandidaten einstellen. Der Projektmanager verspricht, dass er in diesem Absatz weder in eigenem Namen noch im Namen Dritter irgendetwas unternehmen wird.
5. DARSTELLUNGEN.
5.1 Überblick. Dieser Abschnitt enthält wichtige Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.2 Unterschriftsberechtigung. Jede Partei versichert der anderen Partei, dass sie befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
5.3 Der Projektmanager hat das Recht, dem Kunden Arbeitsergebnisse zu übergeben. Der Projektmanager versichert, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er das Arbeitsergebnis an den Kunden übergeben kann und dass keine andere Partei Anspruch auf das Arbeitsergebnis erheben wird. Wenn der Projektmanager Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, versichert der Projektmanager außerdem, dass diese Mitarbeiter und Subunternehmer Verträge mit dem Projektmanager unterzeichnet haben, die dem Projektmanager alle Rechte einräumen, die die Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf das Hintergrund-IP und die Arbeitsergebnisse des Projektmanagers haben.
5.4 Der Projektmanager hält sich an die Gesetze. Der Projektmanager versichert, dass die Art und Weise, wie er diese Aufgabe ausführt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm verwendete Hintergrund-IP mit den geltenden US-amerikanischen Vorschriften übereinstimmen. und ausländische Gesetze und Vorschriften.
5.5 Das Arbeitsergebnis verletzt keine Rechte. Der Projektmanager versichert, dass sein Arbeitsergebnis keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und auch in Zukunft nicht verletzen wird, dass der Projektmanager berechtigt ist, dem Kunden die Nutzung des Hintergrund-IP zu gestatten, und dass dieser Vertrag keine Verträge verletzt, die der Projektmanager mit Dritten geschlossen hat oder schließen wird.
5.6 Der Kunde überprüft die Arbeit. Der Kunde verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu überprüfen, dem Projektmanager bei Fragen zu diesem Projekt in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen und zeitnah Feedback und Entscheidungen zu liefern.
5.7 Vom Kunden bereitgestelltes Material verletzt keine Rechte. Wenn der Kunde dem Projektmanager Material zur Einbindung in das Arbeitsergebnis zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass dieses Material keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
Dieser Vertrag läuft bis zum Abschluss der Arbeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag aus beliebigen Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine E-Mail oder einen Brief schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag kündigt und dass der Vertrag in 7 Tagen endet. Der Vertrag endet offiziell, sobald diese Zeit abgelaufen ist. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss dies gemäß den in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritten ankündigen. Der Projektmanager muss die Arbeit sofort einstellen, sobald er diese Mitteilung erhält, sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist. Der Kunde bezahlt den Projektmanager für die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit und erstattet ihm alle vereinbarten, nicht stornierbaren Ausgaben. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter: 2 (Eigentumsrechte und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Vertrauliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Freistellung); und 11 (Allgemeines).
7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.
Der Kunde stellt den Projektmanager als unabhängigen Auftragnehmer ein. Die folgenden Aussagen geben ihre Beziehung korrekt wieder:
- Der Projektmanager wird seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien für die Ausführung der Arbeiten verwenden.
- Der Kunde wird nicht kontrollieren, wie die Arbeit im Tagesgeschäft ausgeführt wird. Vielmehr ist der Projektmanager dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann, wo und wie die Arbeit ausgeführt wird.
- Der Kunde wird dem Projektmanager keine Schulungen anbieten.
- Der Kunde und der Projektmanager stehen in keiner Partnerschafts- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zueinander.
- Der Projektmanager darf keine Verträge abschließen, keine Zusagen machen und nicht im Namen des Kunden handeln.
- Der Projektmanager hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Kunden (z. B. Gruppenversicherung, Altersvorsorge, Rentenpläne, Urlaubstage).
- Der Projektmanager ist für seine eigenen Steuern verantwortlich.
- Der Kunde wird keine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten oder Zahlungen für die Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitnehmerentschädigung für den Projektmanager oder einen der Mitarbeiter oder Subunternehmer des Projektmanagers leisten.
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
8.1 Überblick. Dieser Vertrag enthält besondere Einschränkungen hinsichtlich des Umgangs mit vertraulichen Informationen durch den Kunden und den Projektmanager. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.
8.2 Vertrauliche Informationen des Kunden. Während seiner Tätigkeit für den Kunden kann der Projektmanager auf vertrauliche Kundeninformationen stoßen oder solche erhalten. Hierbei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- & Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere vertrauliche Informationen. Der Projektmanager verspricht, diese Informationen so zu behandeln, als wären es seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Projektmanager darf diese Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags verwenden, jedoch nicht für andere Zwecke. Wenn der Kunde beispielsweise dem Projektmanager die Verwendung einer Kundenliste zum Versand eines Newsletters gestattet, darf der Projektmanager diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke verwenden. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Kunde dem Projektmanager schriftlich die Erlaubnis erteilt, die Informationen für einen anderen Zweck zu verwenden. In diesem Fall darf der Projektmanager die Informationen auch für diesen Zweck verwenden. Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Projektmanager alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten und dies bestätigen. Der Projektmanager verspricht, dass er keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben wird, es sei denn, der Kunde erteilt dem Projektmanager zuvor eine schriftliche Genehmigung. Der Projektmanager muss diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende weiterhin erfüllen. Die Verantwortlichkeiten des Projektmanagers enden nur, wenn der Projektmanager eines der folgenden Kriterien nachweisen kann: (i) Die Informationen waren bereits öffentlich zugänglich, als der Projektmanager darauf stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich zugänglich, nachdem der Projektmanager darauf stieß, jedoch nicht aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Projektmanagers; (iii) dass der Projektmanager die Informationen bereits kannte, als er darauf stieß, und dass der Projektmanager nicht verpflichtet war, sie geheim zu halten; (iv) dass ein Dritter dem Projektmanager die Informationen zur Verfügung gestellt hat, ohne vom Projektmanager zu verlangen, sie geheim zu halten; oder (v) dass der Projektmanager die Informationen selbst erstellt hat, ohne etwas zu verwenden, das dem Kunden gehört.
8.3 Vertrauliche Informationen Dritter. Es ist möglich, dass sowohl der Kunde als auch der Projektmanager Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Kunde und der Projektmanager versprechen jeweils, dass sie keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehören, an die andere Partei weitergeben werden, es sei denn, dies ist zulässig. Wenn der Kunde oder der Projektmanager vertrauliche Informationen an die andere Partei weitergeben darf und dies auch tut, verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über alle besonderen Einschränkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Keine der Parteien haftet für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, die die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.
10. SCHADENSERSATZ.
10.1 Überblick. Dieser Abschnitt regelt die Übertragung bestimmter Risiken zwischen den Parteien, falls ein Dritter den Kunden oder den Projektmanager oder beide verklagt oder gegen sie vorgeht. Wenn der Kunde beispielsweise wegen einer Handlung des Projektmanagers verklagt wird, kann der Projektmanager versprechen, den Kunden zu verteidigen oder ihm etwaige Verluste zu ersetzen.
10.2 Entschädigung durch den Kunden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Projektmanager, den Kunden (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) den vom Projektmanager im Rahmen dieses Vertrags ausgeführten Arbeiten; (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen des Projektmanagers aus diesem Vertrag; oder (iii) einer Verletzung der Zusagen des Projektmanagers in Abschnitt 5 (Zusicherungen).
10.3 Entschädigung des Projektmanagers. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, den Projektmanager (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag entstehen.
11. ALLGEMEINES.
11.1 Abtretung. Dieser Vertrag gilt nur für den Kunden und den Projektmanager. Der Projektmanager darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen und seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte delegieren (außer durch Testament oder ohne Testament), ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Kunden einzuholen. Im Gegensatz dazu kann der Kunde seine Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Projektmanagers abtreten und seine Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn ein anderer Kunde den Kunden aufkauft oder wenn der Kunde beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.
11.2 Schiedsverfahren. Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren der American Arbitration Association gemäß deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.
11.3 Änderung; Verzicht. Um etwas in diesem Vertrag zu ändern, müssen der Kunde und der Projektmanager dieser Änderung schriftlich zustimmen und ein Dokument unterzeichnen, das ihre Vereinbarung enthält. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreien, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.
11.4 Mitteilungen.
(a) Im Laufe dieses Vertrags kann es erforderlich sein, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lässt. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Zustellung, E-Mail oder Einschreiben (portofrei, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zugestellt werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Empfang von Mitteilungen angegeben hat.
(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Mitteilung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugestellt: (i) Bei persönlicher Zustellung gilt sie als sofort zugestellt; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie mit Bestätigung des Empfangs als zugestellt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (portofrei, mit Rückschein) gilt sie mit dem Datum auf dem unterschriebenen Rückschein als zugestellt. Wenn eine Partei die Annahme einer Mitteilung verweigert oder wenn eine Mitteilung aufgrund einer Adressänderung, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden kann, gilt sie als zugestellt, wenn sie abgelehnt wurde oder nicht zugestellt werden konnte. Wenn die Mitteilung nach 17:00 Uhr an einem Werktag an dem in der Adresse für diese Partei angegebenen Ort oder an einem Tag, der kein Werktag ist, eingeht, gilt die Mitteilung als um 9:00 Uhr am nächsten Werktag eingegangen.
11.5 Salvatorische Klausel. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, was geschieht, wenn ein Teil des Vertrags für nicht durchsetzbar befunden wird. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil im erforderlichen Mindestmaß geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Sollte ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen werden, weil er nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.
11.6 Unterschriften. Der Kunde und der Projektmanager müssen dieses Dokument mithilfe des elektronischen Signatursystems von Bonsai unterzeichnen. Diese elektronischen Signaturen gelten in jeder Hinsicht als Originale.
11.7 Geltendes Recht. Die Gesetze des Bundesstaates [STAAT] regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und des Projektmanagers im Rahmen dieses Vertrags, ungeachtet der Kollisionsnormen dieses Staates.
11.8 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich dieses Auftrags und des in diesem Vertrag behandelten Gegenstands dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.
DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.