DIESE VEREINBARUNG ÜBER PRÜFUNGSDIENSTLEISTUNGEN (die„Vereinbarung“) tritt am [DATUM BEIDE PARTEI ] (das „Datum des Inkrafttretens“) zwischen: (1) Acme LLC (im Folgenden„Wirtschaftsprüfer“), mit Sitz in [FIRMENADRESSE] und (2) Kunde (im Folgenden„Kunde“), mit Sitz in [ADRESSE DES KUNDEN] (zusammenfassend als„Parteien” und einzeln als„Partei” bezeichnet). Die Parteien vereinbaren die folgenden Nutzungsbedingungen.
ERWÄGUNGEN
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Wirtschaftsprüfer über Fachkenntnisse im Bereich der Wirtschaftsprüfung verfügt; und
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Kunde den Wirtschaftsprüfer beauftragen möchte und der Wirtschaftsprüfer den Auftrag zur Erbringung bestimmter Wirtschaftsprüfungsleistungen (zusammenfassend als„Leistungen” bezeichnet) für den Kunden gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen annimmt.
Daher vereinbaren der Wirtschaftsprüfer und der Kunde unter Berücksichtigung der hierin dargelegten gegenseitigen Vereinbarungen und Absprachen Folgendes:
VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. BEIBEHALTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS.
Der Kunde beauftragt hiermit den Wirtschaftsprüfer, und der Wirtschaftsprüfer erklärt sich hiermit bereit, dem Kunden die Dienstleistungen zu den hierin festgelegten Bedingungen zu erbringen.
2. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN.
Der Wirtschaftsprüfer erbringt für den Kunden die folgenden Dienstleistungen (zusammenfassend als„Dienstleistungen” bezeichnet):
2.1 Der Kunde beauftragt hiermit den Wirtschaftsprüfer, und der Wirtschaftsprüfer erklärt sich hiermit bereit, dem Kunden die Dienstleistungen zu den hierin festgelegten Bedingungen zu erbringen.
2.2 Der Wirtschaftsprüfer liefert dem Kunden Folgendes: [BESCHREIBUNG DER PRÜFUNGSDIENSTLEISTUNGEN]
2.3 Der Prüfer wird den Kunden unverzüglich über alle wesentlichen und/oder meldepflichtigen Umstände informieren, die im Laufe der Prüfung festgestellt wurden.
2.4 Zusätzliche Dienstleistungen können von den Parteien gegen eine zusätzliche, von den Parteien schriftlich zu vereinbarende Gebühr erbracht werden.
2.5 Der Wirtschaftsprüfer erbringt die oben genannten Dienstleistungen „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung oder Bedingung. Der Wirtschaftsprüfer lehnt hiermit alle Gewährleistungen und Bedingungen in Bezug auf die von ihm erbrachten Dienstleistungen ab, einschließlich aller stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen hinsichtlich der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Auditor garantiert dem Kunden keine Mindestanzahl an Aufrufen und/oder die Gewinnung von Followern auf einer Social-Media-Plattform.
3. LAUFZEIT/ZEITPLAN.
Die Parteien vereinbaren, dass der Wirtschaftsprüfer mit der Erbringung der Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung beginnt und die hierin definierten Dienstleistungen bis zum [PROJEKTENDDATUM]. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von zehn (10) Tagen schriftlich kündigen. Wird diese Vereinbarung vor der vollständigen Erbringung der Dienstleistungen durch den Wirtschaftsprüfer gekündigt, erhält der Wirtschaftsprüfer eine Vergütung für alle bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung erbrachten Dienstleistungen.
4. VERGÜTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS.
Der Kunde bezahlt den Wirtschaftsprüfer wie folgt: [ZAHLUNGSDETAILS].
4.1 Zusätzliche Dienstleistungen. Wenn und soweit der Kunde den Wirtschaftsprüfer auffordert, für ihn andere als die gemäß dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen zu erbringen, werden diese zusätzlichen Dienstleistungen separat zu einem von den Parteien in einer neuen, von beiden Parteien unterzeichneten Leistungsbeschreibung vereinbarten Satz vergütet. Die Gebühr für solche zusätzlichen Dienstleistungen wird der nächsten Rechnung des Kunden hinzugefügt, die der Wirtschaftsprüfer dem Kunden vorlegt.
5. EIGENTUMSRECHTE.
Der Kunde ist Eigentümer aller seiner geschützten Informationen, die in den Dienstleistungen enthalten sind. Alle vom Wirtschaftsprüfer erbrachten Dienstleistungen, die für die proprietären Informationen des Kunden jeglicher Art entwickelt wurden oder sich speziell darauf beziehen, sowie die vom Wirtschaftsprüfer erstellten Berichte und Notizen sind„Auftragsarbeiten” im Sinne aller geltenden Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und/oder Kanadas und daher Eigentum des Kunden. Diese Arbeit darf vom Wirtschaftsprüfer ausschließlich zum Nutzen des Kunden verwendet werden. Alle derartigen Gegenstände werden dem Kunden auf Anfrage ausgehändigt. Auf Wunsch des Kunden unterzeichnet der Wirtschaftsprüfer alle Dokumente, die zur Bestätigung oder Vervollständigung der ausschließlichen Eigentumsrechte des Kunden erforderlich sind.
6. EIGENTUMSRECHTE DES PRÜFERS & LIZENZVERGABE.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung umfassen die Dienstleistungen einige frühere geschützte Informationen, die Auditor zuvor für den eigenen Gebrauch entwickelt hat („frühere geschützte Informationen von Auditor“). Der Wirtschaftsprüfer behält ausdrücklich das vollständige Eigentum an seinen früheren geschützten Informationen, einschließlich aller damit verbundenen Rechte zur Nutzung dieser Informationen. Der Prüfer gewährt dem Kunden jedoch auch eine unbefristete, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der früheren geschützten Informationen des Prüfers.
7. STATUS ALS UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.
Der Wirtschaftsprüfer ist in seiner Beziehung zum Kunden ein unabhängiger Auftragnehmer. Weder der Wirtschaftsprüfer noch die Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers sind oder gelten in irgendeiner Weise als Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde ist gegenüber dem Wirtschaftsprüfer, den Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers oder einer Aufsichtsbehörde nicht für Lohnsteuern im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Der Wirtschaftsprüfer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden oder Dritten für indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- oder exemplarische Schäden, die sich aus den hierin vorgesehenen Dienstleistungen oder einer Bestimmung dieser Vereinbarung ergeben, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, entgangene Einnahmen oder erwartete Gewinne oder entgangene Geschäfte, Kosten für Verzögerungen oder Lieferausfälle oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die sich aus beliebigen Quellen ergeben. Die maximale Gesamthaftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber dem Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, darf den Betrag der vom Kunden an den Wirtschaftsprüfer für die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen gezahlten Honorare nicht übersteigen. Für die Zwecke dieses Abschnitts umfasstder Begriff „Gebühren“ keine Zahlungen, die der Kunde an Drittanbieter im Zusammenhang mit den vom Wirtschaftsprüfer erbrachten Dienstleistungen leistet.
9. SCHADENSERSATZ.
Der Kunde verpflichtet sich, den Auditor und seine Führungskräfte, Direktoren, Beauftragten, verbundenen Unternehmen, Vertriebspartner, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben Dritter, einschließlich angemessener Anwaltskosten, Kosten und Ausgaben, die sich aus einer wesentlichen Verletzung der Pflichten, Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden aus dieser Vereinbarung ergeben, freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten.
10. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN UND/ODER GARANTIEN.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden alle Dienste „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung oder Bedingungen bereitgestellt. Der Wirtschaftsprüfer lehnt hiermit alle Gewährleistungen und Bedingungen in Bezug auf die von ihm erbrachten Dienstleistungen ab, einschließlich aller stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen hinsichtlich der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Auditor garantiert dem Kunden keine Mindestanzahl an Aufrufen und/oder die Gewinnung von Followern auf einer Social-Media-Plattform.
11. VERTRAULICHKEIT.
Keine der Parteien wird zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeiner Weise, weder direkt noch indirekt, Informationen, die Eigentum der anderen Partei sind (d. h. Geschäftsgeheimnisse, Know-how und vertrauliche Informationen), zu ihrem persönlichen Vorteil nutzen oder in irgendeiner Weise weitergeben, offenlegen oder kommunizieren. Die Parteien werden diese Informationen schützen und streng vertraulich behandeln. Diese Bestimmung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung wirksam. Jede Partei kann zusätzlich zu anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung oder drohende Veröffentlichung solcher Informationen beantragen und erwirken.
12. AUFGABE.
Diese Vereinbarung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise von einer der Parteien übertragbar. Jeder Versuch, eine solche Abtretung vorzunehmen, ist nichtig.
13. ANWALTSKOSTEN.
Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltskosten und Kosten.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam und sind so auszulegen, dass sie der ursprünglichen Absicht und dem Zweck dieser Vereinbarung bestmöglich entsprechen.
15. GELTENDES RECHT & GERICHTSSTAND.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist ein zuständiges Gericht in den Vereinigten Staaten von Amerika, und beide Parteien erklären sich ausdrücklich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden.
16. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG & ÄNDERUNG.
Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen und stellt die vollständige Vereinbarung und Absprache zwischen den Parteien dar. Die Parteien können diese Vereinbarung nur durch ein schriftliches Dokument ändern, das von beiden Parteien unterzeichnet ist.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung über Prüfungsdienstleistungen zu dem oben genannten Datum unterzeichnet.