Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Kunde (der „Kunde”) und Acme LLC(der „Auftragnehmer”).
Der Vertrag ist datiert auf [DATUM BEIDE PARTE SIGNATUR].
1. ARBEIT UND BEZAHLUNG.
1.1 Projekt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit folgenden Aufgaben: Unterstützung des Auftraggebers bei verschiedenen Aufgaben
1.2 Zeitplan. Der Auftragnehmer wird mit den Arbeiten beginnen am [START- SDATUM] und wird diese bis zur Fertigstellung fortsetzen. Dieser Vertrag kann gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, „Laufzeit und Kündigung”, jederzeit vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt werden.
1.3 Zahlung. Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von [PROJEKT-PREIS] (USD). Davon zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer [ANZAHLUNGSBETRAG] (USD) vor Beginn der Arbeiten.
1.4 Ausgaben. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer seine Auslagen. Ausgaben müssen nicht vorab vom Kunden genehmigt werden.
1.5 Rechnungen. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden eine Rechnung [RECHNUNGSFREQUENZ]. Der Kunde verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von [X TAGE ZUR ZAHLUNG] Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungen nach diesem Datum wird eine Verzugsgebühr in Höhe von [VERZÖGERUNGSGEBÜHR IN PROZENT]% pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
1.6 Unterstützung. Der Auftragnehmer leistet keinen Support für Lieferungen, sobald der Kunde diese akzeptiert hat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN.
2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse. Im Rahmen dieses Auftrags erstellt der Auftragnehmer „Arbeitsergebnisse“ für den Kunden. Um Verwirrung zu vermeiden: Als Arbeitsergebnis gelten sowohl das fertige Produkt als auch Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware, Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, woran der Auftragnehmer im Rahmen dieses Projekts arbeitet – d. h. konzipiert, erstellt, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt –, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Anteile an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) überträgt und der Auftraggeber alleiniger Eigentümer davon wird. Der Kunde kann das Arbeitsergebnis nach Belieben verwenden oder sich dafür entscheiden, es überhaupt nicht zu verwenden. Der Kunde kann es beispielsweise nach eigenem Ermessen ändern, vernichten oder verkaufen.
2.2 Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftragnehmer. Sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis übergibt, hat der Auftragnehmer keine Rechte mehr daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer hier ausdrücklich einräumt. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und anderen Medien zu verwenden, sofern dies zum Zweck der Präsentation der Arbeit und nicht zu anderen Zwecken geschieht. Der Kunde erteilt keine Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um damit Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.
2.3 Unterstützung des Auftragnehmers bei der Sicherung des Eigentums. In Zukunft benötigt der Kunde möglicherweise die Hilfe des Auftragnehmers, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, dabei zu helfen. Beispielsweise kann es sein, dass der Auftragnehmer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Kunde trägt alle hierfür erforderlichen Kosten. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht finden kann, erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, dass der Auftraggeber in seinem Namen handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gewährt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nach angemessenen Bemühungen nicht finden kann, ernennt und bestellt der Auftragnehmer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zu seinem Bevollmächtigten und Vertreter, wobei diese Ernennung mit einem Interesse verbunden ist, für den Auftragnehmer und in dessen Namen zu handeln, um die erforderlichen Dokumente auszuführen, zu überprüfen und einzureichen und alle anderen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die in Absatz 2.1 genannten Zwecke zu erreichen. (Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse).
2.4 Geistiges Eigentum des Auftragnehmers, das kein Arbeitsergebnis ist. Im Rahmen dieses Projekts kann der Auftragnehmer geistiges Eigentum nutzen, das ihm gehört oder für das er eine Lizenz von einem Dritten erworben hat, das jedoch nicht als „Arbeitsergebnis“ gilt. Dies wird als „Hintergrund-IP“ bezeichnet. Mögliche Beispiele für Hintergrund-IP sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber dieses Hintergrund-IP nicht. Im Rahmen des Vertrags gewährt der Auftragnehmer dem Kunden jedoch das Recht zur Nutzung und Lizenzierung (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) der Hintergrund-IP, um die Produkte und Dienstleistungen des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen. Der Kunde darf dieses Hintergrund-IP weltweit und kostenlos nutzen, jedoch darf er seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung) zulässig). Der Kunde darf das Hintergrund-IP nicht separat von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Auftragnehmer kann diese Zuwendung nicht zurücknehmen, und diese Zuwendung endet nicht mit Ablauf des Vertrags.
2.5 Recht des Auftragnehmers zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden. Der Auftragnehmer muss möglicherweise das geistige Eigentum des Kunden nutzen, um seine Arbeit auszuführen. Wenn der Auftraggeber beispielsweise den Auftragnehmer mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Auftragnehmer möglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Umfang nutzen darf, der zur Erfüllung des Auftrags des Auftragnehmers angemessen erforderlich ist. Darüber hinaus gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Rechte an geistigem Eigentum, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. WETTBEWERBSVERHÄLTNISSE.
Der Auftragnehmer wird bis zum Ablauf dieses Vertrags nicht für einen Wettbewerber des Kunden tätig werden. Um Verwirrung zu vermeiden: Ein Wettbewerber ist jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder anbietet, die den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der eine dieser Handlungen plant. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung besteht darin, dass der Auftragnehmer zuvor um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber dieser schriftlich zustimmt. Wenn der Auftragnehmer Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass auch diese die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen einhalten.
4. WERBEVERBOT.
Bis zum Ende dieses Vertrags wird der Auftragnehmer Folgendes unterlassen: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden dazu anzuregen, ihre Tätigkeit für den Kunden einzustellen; (b) Kunden oder Klienten des Kunden dazu anzuregen, ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden; oder (c) Personen einzustellen, die in den 12 Monaten vor Vertragsende für den Kunden tätig waren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Auftragnehmer eine allgemeine Anzeige schaltet und jemand, der zufällig für den Auftraggeber arbeitet, darauf antwortet. In diesem Fall kann der Auftragnehmer diesen Bewerber einstellen. Der Auftragnehmer verspricht, dass er nichts in diesem Absatz für sich selbst oder einen Dritten tun wird.
5. DARSTELLUNGEN.
5.1 Überblick. Dieser Abschnitt enthält wichtige Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.2 Unterschriftsberechtigung. Jede Partei versichert der anderen Partei, dass sie befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
5.3 Der Auftragnehmer hat das Recht, dem Kunden Arbeitsergebnisse zu übergeben. Der Auftragnehmer versichert, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Auftraggeber zu übergeben, und dass keine andere Partei Anspruch auf das Arbeitsergebnis erheben wird. Wenn der Auftragnehmer Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, versichert der Auftragnehmer außerdem, dass diese Mitarbeiter und Subunternehmer Verträge mit dem Auftragnehmer unterzeichnet haben, die dem Auftragnehmer alle Rechte einräumen, die die Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf das Hintergrund-IP und die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers haben.
5.4 Der Auftragnehmer hält sich an die Gesetze. Der Auftragnehmer versichert, dass die Art und Weise, wie er diese Arbeit ausführt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm verwendete Hintergrund-IP mit den geltenden US-amerikanischen Gesetzen übereinstimmen. und ausländische Gesetze und Vorschriften.
5.5 Das Arbeitsergebnis verletzt keine Rechte. Der Auftragnehmer versichert, dass sein Arbeitsergebnis keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und auch in Zukunft nicht verletzen wird, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, dem Auftraggeber die Nutzung des Hintergrund-IP zu gestatten, und dass dieser Vertrag keine Verträge verletzt, die der Auftragnehmer mit Dritten geschlossen hat oder in Zukunft schließen wird.
5.6 Der Kunde überprüft die Arbeit. Der Kunde verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu überprüfen, dem Auftragnehmer bei Fragen zu diesem Projekt in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen und zeitnah Feedback und Entscheidungen zu liefern.
5.7 Vom Kunden bereitgestelltes Material verletzt keine Rechte. Wenn der Kunde dem Auftragnehmer Material zur Einbindung in das Arbeitsergebnis zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass dieses Material keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
Dieser Vertrag läuft bis zum Abschluss der Arbeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag aus beliebigen Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine E-Mail oder einen Brief schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag kündigt und dass der Vertrag in 7 Tagen endet. Der Vertrag endet offiziell, sobald diese Zeit abgelaufen ist. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss dies gemäß den in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritten ankündigen. Der Auftragnehmer muss die Arbeiten unverzüglich einstellen, sobald er diese Mitteilung erhält, sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist. Der Auftraggeber bezahlt dem Auftragnehmer die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit und erstattet ihm alle vereinbarten, nicht stornierbaren Ausgaben. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter: 2 (Eigentumsrechte und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Vertrauliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Freistellung); und 11 (Allgemeines).
7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer als unabhängigen Auftragnehmer. Die folgenden Aussagen geben ihre Beziehung korrekt wieder:
- Der Auftragnehmer wird für die Ausführung der Arbeiten seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien verwenden.
- Der Kunde wird nicht kontrollieren, wie die Arbeit im Tagesgeschäft ausgeführt wird. Vielmehr ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausführt.
- Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer keine Schulungen anbieten.
- Der Auftraggeber und der Auftragnehmer stehen nicht in einem Partnerschafts- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.
- Der Auftragnehmer darf keine Verträge abschließen, keine Zusagen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.
- Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherung, Altersvorsorge, Rentenpläne, Urlaubstage).
- Der Auftragnehmer ist für seine eigenen Steuern verantwortlich.
- Der Kunde wird keine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten oder Zahlungen für die Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsunfallversicherung für den Auftragnehmer oder einen seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer leisten.
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
8.1 Überblick. Dieser Vertrag enthält besondere Beschränkungen hinsichtlich des Umgangs mit vertraulichen Informationen durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.
8.2 Vertrauliche Informationen des Kunden. Während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber kann der Auftragnehmer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder solche erhalten. Hierbei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- & Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere vertrauliche Informationen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als wären es seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Auftragnehmer darf diese Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags verwenden, jedoch nicht für andere Zwecke. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer beispielsweise gestattet, eine Kundenliste zum Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Auftragnehmer diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke verwenden. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich die Erlaubnis erteilt, die Informationen für einen anderen Zweck zu verwenden. In diesem Fall darf der Auftragnehmer die Informationen auch für diesen Zweck verwenden. Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Auftragnehmer alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten und dies bestätigen. Der Auftragnehmer verspricht, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer zuvor eine schriftliche Genehmigung. Der Auftragnehmer muss diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin erfüllen. Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers enden nur, wenn der Auftragnehmer eines der folgenden Argumente vorbringen kann: (i) Die Informationen waren bereits öffentlich zugänglich, als der Auftragnehmer darauf stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich zugänglich, nachdem der Auftragnehmer darauf stieß, jedoch nicht aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Auftragnehmers; (iii) dass der Auftragnehmer die Informationen bereits kannte, als er darauf stieß, und dass der Auftragnehmer nicht verpflichtet war, sie geheim zu halten; (iv) dass ein Dritter dem Auftragnehmer die Informationen zur Verfügung gestellt hat, ohne vom Auftragnehmer zu verlangen, sie geheim zu halten; oder (v) dass der Auftragnehmer die Informationen selbst erstellt hat, ohne etwas zu verwenden, das dem Kunden gehört.
8.3 Vertrauliche Informationen Dritter. Es ist möglich, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich gegenseitig, keine vertraulichen Informationen Dritter an die andere Partei weiterzugeben, es sei denn, dies ist zulässig. Wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer vertrauliche Informationen an die andere Partei weitergeben darf und dies auch tut, verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über alle besonderen Einschränkungen in Bezug auf diese Informationen zu informieren.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Keine der Parteien haftet für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, die die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.
10. SCHADENSERSATZ.
10.1 Überblick. Dieser Abschnitt regelt die Übertragung bestimmter Risiken zwischen den Parteien, falls ein Dritter den Auftraggeber oder den Auftragnehmer oder beide verklagt oder gegen sie vorgeht. Wenn der Auftraggeber beispielsweise wegen einer Handlung des Auftragnehmers verklagt wird, kann der Auftragnehmer versprechen, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm etwaige Verluste zu ersetzen.
10.2 Entschädigung durch den Kunden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) den vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags ausgeführten Arbeiten; (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag; oder (iii) einer Verletzung der Zusagen des Auftragnehmers in Abschnitt 5 (Zusicherungen).
10.3 Entschädigung durch den Auftragnehmer. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag entstehen.
11. ALLGEMEINES.
11.1 Abtretung. Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen (außer durch Testament oder Erbschaft) und seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte delegieren, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers einzuholen. Im Gegensatz dazu kann der Auftraggeber seine Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers abtreten und seine Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers übertragen. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn ein anderer Kunde den Kunden aufkauft oder wenn der Kunde beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.
11.2 Schiedsverfahren. Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren der American Arbitration Association gemäß deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.
11.3 Änderung; Verzicht. Um etwas in diesem Vertrag zu ändern, müssen der Kunde und der Auftragnehmer dieser Änderung schriftlich zustimmen und ein Dokument unterzeichnen, das ihren Vertrag widerspiegelt. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreien, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.
11.4 Mitteilungen.
(a) Im Laufe dieses Vertrags kann es erforderlich sein, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lässt. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Zustellung, E-Mail oder Einschreiben (portofrei, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zugestellt werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Empfang von Mitteilungen angegeben hat.
(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Mitteilung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugestellt: (i) Bei persönlicher Zustellung gilt sie als sofort zugestellt; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie mit Bestätigung des Empfangs als zugestellt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (portofrei, mit Rückschein) gilt sie mit dem Datum auf dem unterschriebenen Rückschein als zugestellt. Wenn eine Partei die Annahme einer Mitteilung verweigert oder wenn eine Mitteilung aufgrund einer Adressänderung, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden kann, gilt sie als zugestellt, wenn sie abgelehnt wurde oder nicht zugestellt werden konnte. Wenn die Mitteilung nach 17:00 Uhr an einem Werktag an dem in der Adresse für diese Partei angegebenen Ort oder an einem Tag, der kein Werktag ist, eingeht, gilt die Mitteilung als um 9:00 Uhr am nächsten Werktag eingegangen.
11.5 Salvatorische Klausel. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, was geschieht, wenn ein Teil des Vertrags für nicht durchsetzbar befunden wird. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil im erforderlichen Mindestmaß geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Sollte ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen werden, weil er nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.
11.6 Unterschriften. Der Kunde und der Auftragnehmer müssen dieses Dokument mithilfe des E-Signing-Systems von Bonsai unterzeichnen. Diese elektronischen Signaturen gelten in jeder Hinsicht als Originale.
11.7 Geltendes Recht. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ungeachtet der dort geltenden Kollisionsnormen.
11.8 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich dieses Auftrags und des in diesem Vertrag behandelten Gegenstands dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.
DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.