DIESE DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG (die „Vereinbarung“) tritt am [DATUM EINGEBEN] (das „Datum des Inkrafttretens“) zwischen folgenden Parteien: (1) [FIRMENNAME EINGEBEN] (im Folgenden „Unternehmen“), mit Sitz in [ADRESSE EINGEBEN] und (2) [NAME DES KUNDEN EINGEBEN] (im Folgenden „Kunde“), mit Sitz in [ADRESSE DES KUNDEN EINGEBEN] (zusammenfassend als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet).
IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen über Fachkompetenz im Bereich [FACHGEBIET EINFÜGEN]und bietet ihren Kunden bestimmte [FACHGEBIET EINGEBEN] Dienstleistungen an; und
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Kunde die Beauftragung des Unternehmens wünscht und das Unternehmen die Beauftragung zur Erbringung bestimmter professioneller Dienstleistungen annimmt [FACHGEBIET EINFÜGEN] Dienstleistungen für den Kunden gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen.
NUN, DAHER, unter Berücksichtigung der hierin dargelegten gegenseitigen Vereinbarungen und Absprachen, vereinbaren die Parteien Folgendes:
1. ZWECK DER BETEILIGUNG.
Der Kunde beauftragt hiermit das Unternehmen mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen [FACHGEBIET EINGEBEN] Dienstleistungen, wie hierin definiert (zusammenfassend als „Dienstleistungen” bezeichnet).
2. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN & VERGÜTUNG DES UNTERNEHMENS.
Das Unternehmen erbringt die nachstehend definierten Dienstleistungen für den Kunden gemäß den in Absatz 4 festgelegten Vergütungssätzen.
2.1 Kundenkontakt.
Der Hauptansprechpartner des Unternehmens während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist:
Name: [NAME DES KUNDENKONTAKTS EINGEBEN]
E-Mail: [E-MAIL-ADRESSE DES KUNDENKONTAKTS EINGEBEN]
2.2 Beschreibung der Dienstleistungen.
Das Unternehmen erbringt für den Kunden folgende Dienstleistungen: [DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG EINFÜGEN].
3. NUTZUNGSBEDINGUNGEN.
Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zum [ENDDATUM EINFÜGEN] (die „Laufzeit“).
3.1 Überleben.
Die Verpflichtungen des Kunden gemäß den folgenden Absätzen bestehen auch nach Ablauf dieser Vereinbarung fort: Absätze 4, 7, 8, 9, 10 und 17.
4. ENTSCHÄDIGUNG DES UNTERNEHMENS.
Als Gegenleistung für die Dienstleistungen zahlt der Kunde dem Unternehmen wie folgt: [VERGÜTUNGSSTRUKTUR EINFÜGEN]. Alle vom Kunden an das Unternehmen gezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Alle vom Kunden an das Unternehmen zu entrichtenden Gebühren sind zu zahlen über [ZAHLUNGSMETHODE EINGEBEN].
4.1 Genehmigte Ausgaben.
Der Kunde erstattet dem Unternehmen alle angemessenen Kosten, die dem Unternehmen bei der Erbringung der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung entstehen, jedoch nur, wenn das Unternehmen vor Entstehung dieser Kosten die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Kunden per E-Mail erhält und dem Kunden Belege für diese Kosten vorlegt.
4.2 Unvorhergesehene Ereignisse.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Gebühren und/oder Kosten für die Dienstleistungen NICHT vom Erreichen bestimmter Ziele, Kennzahlen und/oder Betriebsergebnisse abhängig sind.
4.3 Zahlungen.
Der Kunde hat alle genehmigten Spesenabrechnungen nach Erhalt einer von der Firma eingereichten Rechnung zu begleichen. Falls der Kunde einen Teil einer Rechnung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rechnung vom Unternehmen bezahlt, wird für jede Woche (einschließlich angefangener Wochen), um die sich die Zahlung verzögert, eine Verzugsgebühr in Höhe von fünf Prozent (5 %) berechnet.
5. ÄNDERUNGEN BEI DER ARBEIT.
Wenn der Kunde die von der Firma im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen ändern oder zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, die nicht unter diese Vereinbarung fallen, muss er die Firma darüber informieren, woraufhin die Firma dem Kunden einen neuen Dienstleistungsvertrag zur Genehmigung vorlegt. Eine solche Dienstleistungsanforderung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmen und vom Kunden genehmigt und unterzeichnet wurde.
6. STATUS ALS UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.
Das Unternehmen ist in Bezug auf seine Beziehung zum Kunden ein unabhängiger Auftragnehmer. Weder das Unternehmen noch die Mitarbeiter und/oder Vertreter des Unternehmens sind oder gelten in irgendeiner Weise als Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde ist gegenüber dem Unternehmen, den Mitarbeitern und/oder Vertretern des Unternehmens oder einer Aufsichtsbehörde nicht für Lohnsteuern im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Unter keinen Umständen haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden oder Dritten für indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- oder exemplarische Schäden (selbst wenn diese Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde), die sich aus den hierin vorgesehenen Dienstleistungen oder einer Bestimmung dieser Vereinbarung ergeben, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, entgangene Einnahmen oder erwartete Gewinne oder entgangene Geschäfte, Kosten für Verzögerungen oder Lieferausfälle oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die sich aus beliebigen Quellen ergeben. Die Gesamthaftung des Unternehmens im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf die vom Kunden an das Unternehmen für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren beschränkt (mit Ausnahme von Beträgen, die der Kunde an das Unternehmen gezahlt hat und die zur Bezahlung von Dienstleistungen Dritter verwendet wurden).
8. SCHADENSERSATZ.
Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen und seine Führungskräfte, Direktoren, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Vertriebspartner, Beauftragten und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben Dritter, einschließlich angemessener Anwaltskosten, Kosten und Ausgaben, die sich aus einer wesentlichen Verletzung der Pflichten, Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden aus dieser Vereinbarung ergeben, freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung übernimmt das Unternehmen keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck in Bezug auf die Dienste, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Der Kunde erklärt hiermit, dass er sich nicht auf Zusicherungen oder Gewährleistungen stützt oder gestützt hat, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind und möglicherweise von einer Person abgegeben wurden, und erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen solche anderen Zusicherungen und Gewährleistungen ablehnt.
10. WERBEVERBOT.
Der Kunde darf während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung weder direkt noch indirekt Mitarbeiter des Unternehmens oder andere Personen oder Organisationen dazu veranlassen oder beeinflussen, ihre Beziehung zum Unternehmen zu beenden.
11. AUFGABE.
Diese Vereinbarung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder ganz noch teilweise vom Kunden übertragbar. Jeder Versuch, eine solche Abtretung vorzunehmen, ist unwirksam.
12. ANWALTSKOSTEN.
Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltskosten und -gebühren.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam und sind so auszulegen, dass sie der ursprünglichen Absicht und dem Zweck dieser Vereinbarung bestmöglich entsprechen.
14. GELTENDES RECHT & GERICHTSSTAND.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates [ENTER STATE]ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist ein zuständiges Gericht im Bundesstaat [BUNDESSTAAT EINGEBEN], und beide Parteien erklären sich ausdrücklich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden.
15. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG & ÄNDERUNG.
Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen und stellt die vollständige Vereinbarung und Absprache zwischen den Parteien dar. Die Parteien können diese Vereinbarung nur durch ein schriftliches Dokument ändern, das von beiden Parteien unterzeichnet ist.
16. GEGENSTÜCKE & ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFTEN.
Diese Vereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Für die Zwecke dieser Vereinbarung hat die Verwendung eines Faxes, einer E-Mail oder eines anderen elektronischen Mediums die gleiche Gültigkeit und Wirkung wie eine Originalunterschrift.
17. VERWENDUNG DES NAMENS DES KUNDEN & LOGO.
Der Kunde erteilt dem Unternehmen die Erlaubnis, den Namen und das Logo des Kunden in allen Marketingmaterialien des Unternehmens zu verwenden.
18. HÖHERE GEWALT.
Eine Partei gilt nicht als vertragsbrüchig oder säumig im Sinne dieser Vereinbarung und haftet gegenüber der anderen Partei nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund von Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Explosion, Streik, Aufruhr, Krieg, Terrorismus oder ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“); Sofern jedoch ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, muss die betroffene Partei so schnell wie möglich: (a) die andere Partei über das Ereignis höherer Gewalt und dessen Auswirkungen auf die Erfüllung dieser Vereinbarung informieren; und (b) angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle durch das Ereignis höherer Gewalt entstandenen Probleme zu lösen und ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.