Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Kunde (der „Kunde”) und Acme LLC, einer kalifornische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (der „Herausgeber“).
Der Vertrag ist datiert auf [Datum der Unterzeichnung durch beide Parteien].
1. ARBEIT UND BEZAHLUNG.
1.1 Projekt. Der Kunde beauftragt den Herausgeber mit folgenden Aufgaben: [DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG]
1.2 Zeitplan. Der Verlag wird mit der Arbeit beginnen am [DATUM] und wird diese bis zur Fertigstellung fortsetzen. Dieser Vertrag kann gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, „Laufzeit und Kündigung”, jederzeit vom Kunden oder vom Publisher gekündigt werden.
1.3 Zahlung. Der Kunde zahlt dem Verlag einen Preis von [PROJEKT-STUNDENSATZ] pro Stunde. Davon zahlt der Kunde dem Verlag [ANZAHLUNGSBETRAG] vor Beginn der Arbeiten.
1.4 Ausgaben. Der Kunde wird erstattet dem Publisher seine Ausgaben. Ausgaben müssen nicht vorab vom Kunden genehmigt werden.
1.5 Rechnungen. Der Verlag stellt dem Kunden eine Rechnung zu [RECHNUNGSFREQUENZ]. Der Kunde verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von [X] Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungen nach diesem Datum wird eine Verzugsgebühr in Höhe von [VERZÖGERUNGSGEBÜHR IN PROZENT]% pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
1.6 Unterstützung. Der Verlag wird Support für gelieferte Produkte, sobald der Kunde diese akzeptiert hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN.
2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse. Im Rahmen dieses Auftrags erstellt der Verlag „Arbeitsergebnisse“ für den Kunden. Um Verwirrung zu vermeiden: Als Arbeitsergebnis gelten sowohl das fertige Produkt als auch Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware, Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, woran der Herausgeber im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. was er konzipiert, erstellt, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Verlag übergibt dem Kunden dieses Arbeitsergebnis, sobald der Kunde den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Dies bedeutet, dass der Verlag dem Kunden alle seine Rechte, Titel und Anteile an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) überträgt und der Kunde alleiniger Eigentümer davon wird. Der Kunde kann das Arbeitsergebnis nach Belieben verwenden oder sich dafür entscheiden, es überhaupt nicht zu verwenden. Der Kunde kann es beispielsweise nach eigenem Ermessen ändern, vernichten oder verkaufen.
2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Verlag. Sobald der Herausgeber das Arbeitsergebnis an den Kunden übergibt, hat der Herausgeber keine Rechte mehr daran, außer denen, die der Kunde dem Herausgeber hier ausdrücklich einräumt. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und anderen Medien zu verwenden, sofern dies zum Zweck der Präsentation der Arbeit und nicht zu anderen Zwecken geschieht. Der Kunde erteilt keine Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um damit Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.
2.3 Hilfe des Verlags bei der Sicherung des Eigentums. In Zukunft benötigt der Kunde möglicherweise die Hilfe des Herausgebers, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Verlag erklärt sich bereit, dabei zu helfen. Beispielsweise muss der Herausgeber möglicherweise eine Patentanmeldung unterzeichnen. Der Kunde trägt alle hierfür erforderlichen Kosten. Wenn der Kunde den Herausgeber nicht finden kann, erklärt sich der Herausgeber damit einverstanden, dass der Kunde in seinem Namen handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gewährt dem Kunden dieses Recht: Wenn der Kunde den Herausgeber nach angemessenen Bemühungen nicht finden kann, ernennt und bestellt der Herausgeber hiermit den Kunden unwiderruflich zu seinem Bevollmächtigten und Vertreter, wobei diese Ernennung mit einem Interesse verbunden ist, für den Herausgeber und in dessen Namen zu handeln, um die erforderlichen Dokumente auszuführen, zu überprüfen und einzureichen und alle anderen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Zwecke von Absatz 2.1 zu erreichen. (Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse).
2.4 geistiges Eigentum des Verlags, das kein Arbeitsergebnis ist. Im Rahmen dieses Projekts kann der Verlag geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder das er von einem Dritten lizenziert hat, das jedoch nicht als „Arbeitsergebnis“ gilt. Dies wird als „Hintergrund-IP“ bezeichnet. Mögliche Beispiele für Hintergrund-IP sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Publisher gibt dem Kunden diese Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrags gewährt der Verlag dem Kunden jedoch das Recht, die Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), um die Produkte und Dienstleistungen des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen. Der Kunde darf dieses Hintergrund-IP weltweit und kostenlos nutzen, jedoch darf er seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung) zulässig). Der Kunde darf das Hintergrund-IP nicht separat von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Verlag kann diese Gewährung nicht zurücknehmen, und diese Gewährung endet nicht mit Ablauf des Vertrags.
2.5 Recht des Herausgebers zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden. Der Verlag muss möglicherweise das geistige Eigentum des Kunden nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Kunde beispielsweise den Publisher mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Publisher möglicherweise das Logo des Kunden verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verlag das geistige Eigentum des Kunden und anderes geistiges Eigentum, über das der Kunde verfügt, in dem Umfang nutzen darf, der zur Erfüllung der Aufgaben des Verlags angemessen erforderlich ist. Darüber hinaus gewährt der Kunde dem Verlag keine Rechte an geistigem Eigentum, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. WETTBEWERBSVERHÄLTNISSE.
Der Verlag wird bis zum Ablauf dieses Vertrags nicht für einen Wettbewerber des Kunden tätig werden. Um Verwirrung zu vermeiden: Ein Wettbewerber ist jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder anbietet, die den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der eine dieser Handlungen plant. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung besteht darin, dass der Herausgeber zuvor um Erlaubnis bittet und der Kunde dieser schriftlich zustimmt. Wenn der Herausgeber Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass auch diese die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen einhalten.
4. WERBEVERBOT.
Bis zum Ende dieses Vertrags wird der Verlag Folgendes unterlassen: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden dazu anzuregen, ihre Tätigkeit für den Kunden einzustellen; (b) Kunden oder Klienten des Kunden dazu anzuregen, ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden; oder (c) Personen einzustellen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsende für den Kunden tätig waren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Publisher eine allgemeine Anzeige schaltet und jemand, der zufällig für den Kunden arbeitet, darauf antwortet. In diesem Fall kann der Verlag diesen Kandidaten einstellen. Der Herausgeber verspricht, dass er in diesem Absatz nichts in seinem eigenen Namen oder im Namen Dritter unternehmen wird.
5. DARSTELLUNGEN.
5.1 Überblick. Dieser Abschnitt enthält wichtige Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.2 Unterschriftsberechtigung. Jede Partei versichert der anderen Partei, dass sie befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
5.3 Der Verlag hat das Recht, dem Kunden Arbeitsergebnisse zu übergeben. Der Verlag versichert, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er das Arbeitsergebnis an den Kunden übergeben kann und dass keine andere Partei Anspruch auf das Arbeitsergebnis erheben wird. Wenn der Verlag Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, versichert der Verlag außerdem, dass diese Mitarbeiter und Subunternehmer Verträge mit dem Verlag unterzeichnet haben, die dem Verlag alle Rechte übertragen, die die Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf das Hintergrund-IP und die Arbeitsergebnisse des Verlags haben.
5.4 Der Verlag hält sich an die Gesetze. Der Verlag verspricht, dass die Art und Weise, wie er diese Aufgabe ausführt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm verwendete Hintergrund-IP mit den geltenden US-amerikanischen Gesetzen übereinstimmen. und ausländische Gesetze und Vorschriften.
5.5 Das Arbeitsergebnis verletzt keine Rechte. Der Verlag versichert, dass sein Arbeitsergebnis keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und auch in Zukunft nicht verletzen wird, dass der Verlag berechtigt ist, dem Kunden die Nutzung des Hintergrund-IP zu gestatten, und dass dieser Vertrag keine Verträge verletzt, die der Verlag mit Dritten geschlossen hat oder in Zukunft schließen wird.
5.6 Der Kunde überprüft die Arbeit. Der Kunde verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu überprüfen, dem Verlag bei Fragen zu diesem Projekt in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen und zeitnah Feedback und Entscheidungen zu liefern.
5.7 Vom Kunden bereitgestelltes Material verletzt keine Rechte. Wenn der Kunde dem Verlag Material zur Einbindung in das Arbeitsergebnis zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass dieses Material keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
Dieser Vertrag läuft bis zur Fertigstellung der Arbeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag aus beliebigen Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine E-Mail oder einen Brief schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag kündigt und dass der Vertrag in 7 Tagen endet. Der Vertrag endet offiziell, sobald diese Zeit abgelaufen ist. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss dies gemäß den in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritten ankündigen. Der Herausgeber muss seine Arbeit unverzüglich einstellen, sobald er diese Mitteilung erhält, sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist. Der Auftraggeber bezahlt dem Verlag die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit und erstattet dem Verlag alle vereinbarten, nicht stornierbaren Kosten. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter: 2 (Eigentumsrechte und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Vertrauliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Freistellung); und 11 (Allgemeines).
7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.
Der Kunde beauftragt den Verlag als unabhängigen Auftragnehmer. Die folgenden Aussagen geben ihre Beziehung korrekt wieder:
- Der Verlag wird für die Ausführung der Arbeiten seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien verwenden.
- Der Kunde wird nicht kontrollieren, wie die Arbeit im Tagesgeschäft ausgeführt wird. Vielmehr ist der Verlag dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeit ausführt.
- Der Kunde wird dem Herausgeber keine Schulungen anbieten.
- Der Kunde und der Herausgeber stehen in keiner Partnerschaft oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zueinander.
- Der Verlag kann keine Verträge abschließen, keine Zusagen machen und nicht im Namen des Kunden handeln.
- Der Verlag hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Kunden (z. B. Gruppenversicherung, Altersvorsorge, Rentenpläne, Urlaubstage).
- Der Verlag ist für seine eigenen Steuern verantwortlich.
- Der Kunde wird keine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten oder Zahlungen für die Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitnehmerentschädigung für den Herausgeber oder einen seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer leisten.
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
8.1 Überblick. Dieser Vertrag legt besondere Beschränkungen für den Umgang mit vertraulichen Informationen durch den Kunden und den Verlag fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.
8.2 Vertrauliche Informationen des Kunden. Während seiner Tätigkeit für den Kunden kann der Herausgeber auf vertrauliche Kundeninformationen stoßen oder solche erhalten. Hierbei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- & Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere vertrauliche Informationen. Der Verlag verspricht, diese Informationen so zu behandeln, als wären es seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Verlag darf diese Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags verwenden, jedoch nicht für andere Zwecke. Wenn der Kunde dem Herausgeber beispielsweise erlaubt, eine Kundenliste für den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Herausgeber diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke verwenden. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Kunde dem Herausgeber schriftlich die Erlaubnis erteilt, die Informationen für einen anderen Zweck zu verwenden. In diesem Fall darf der Herausgeber die Informationen auch für diesen Zweck verwenden. Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Verlag alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten und dies bestätigen. Der Verlag verspricht, dass er keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben wird, es sei denn, der Kunde erteilt dem Verlag zuvor eine schriftliche Genehmigung. Der Verlag muss diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin erfüllen. Die Verantwortlichkeiten des Herausgebers enden nur, wenn der Herausgeber eines der folgenden Kriterien nachweisen kann: (i) Die Informationen waren bereits öffentlich zugänglich, als der Herausgeber darauf stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich zugänglich, nachdem der Herausgeber darauf stieß, jedoch nicht aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Herausgebers; (iii) der Herausgeber die Informationen bereits kannte, als er darauf stieß, und der Herausgeber nicht verpflichtet war, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter dem Herausgeber die Informationen zur Verfügung gestellt hat, ohne vom Herausgeber zu verlangen, sie geheim zu halten; oder (v) der Herausgeber die Informationen selbst erstellt hat, ohne etwas zu verwenden, das dem Kunden gehört.
8.3 Vertrauliche Informationen Dritter. Es ist möglich, dass sowohl der Kunde als auch der Herausgeber Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Kunde und der Verlag verpflichten sich gegenseitig, keine vertraulichen Informationen Dritter an die andere Partei weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet. Wenn der Kunde oder der Herausgeber vertrauliche Informationen an die andere Partei weitergeben darf und dies auch tut, verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über alle besonderen Einschränkungen in Bezug auf diese Informationen zu informieren.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Keine der Parteien haftet für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, die die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.
10. SCHADENSERSATZ.
10.1 Überblick. Dieser Abschnitt regelt die Übertragung bestimmter Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Kunden oder den Verlag oder beide verklagt oder gegen sie vorgeht. Wenn der Kunde beispielsweise wegen einer Handlung des Herausgebers verklagt wird, kann der Herausgeber versprechen, den Kunden zu verteidigen oder ihm etwaige Verluste zu ersetzen.
10.2 Entschädigung durch den Kunden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Verlag, den Kunden (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) den vom Verlag im Rahmen dieses Vertrags ausgeführten Arbeiten; (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen des Herausgebers aus diesem Vertrag; oder (iii) einer Verletzung der Zusagen des Herausgebers in Abschnitt 5 (Zusicherungen).
10.3 Entschädigung des Herausgebers. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, den Verlag (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag entstehen.
11. ALLGEMEINES.
11.1 Abtretung. Dieser Vertrag gilt nur für den Kunden und den Verlag. Der Verlag darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen (außer durch Testament oder Erbschaft) und seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Kunden einzuholen. Im Gegensatz dazu kann der Kunde seine Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Verlags abtreten und seine Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn ein anderer Kunde den Kunden aufkauft oder wenn der Kunde beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.
11.2 Schiedsverfahren. Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren der American Arbitration Association gemäß deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.
11.3 Änderung; Verzicht. Um etwas an diesem Vertrag zu ändern, müssen der Kunde und der Verlag dieser Änderung schriftlich zustimmen und ein Dokument unterzeichnen, das ihren Vertrag widerspiegelt. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreien, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.
11.4 Mitteilungen.
(a) Im Laufe dieses Vertrags kann es erforderlich sein, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lässt. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Zustellung, E-Mail oder Einschreiben (portofrei, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zugestellt werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Empfang von Mitteilungen angegeben hat.
(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Mitteilung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugestellt: (i) Bei persönlicher Zustellung gilt sie als sofort zugestellt; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie mit Bestätigung des Empfangs als zugestellt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (portofrei, mit Rückschein) gilt sie mit dem Datum auf dem unterschriebenen Rückschein als zugestellt. Wenn eine Partei die Annahme einer Mitteilung verweigert oder wenn eine Mitteilung aufgrund einer Adressänderung, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden kann, gilt sie als zugestellt, wenn sie abgelehnt wurde oder nicht zugestellt werden konnte. Wenn die Mitteilung nach 17:00 Uhr an einem Werktag an dem in der Adresse für diese Partei angegebenen Ort oder an einem Tag, der kein Werktag ist, eingeht, gilt die Mitteilung als um 9:00 Uhr am nächsten Werktag eingegangen.
11.5 Salvatorische Klausel. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, was geschieht, wenn ein Teil des Vertrags für nicht durchsetzbar befunden wird. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil im erforderlichen Mindestmaß geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Sollte ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen werden, weil er nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.
11.6 Unterschriften. Der Kunde und der Verlag müssen dieses Dokument mithilfe des elektronischen Signatursystems von Bonsai unterzeichnen. Diese elektronischen Signaturen gelten in jeder Hinsicht als Originale.
11.7 Geltendes Recht. Die Gesetze des Bundesstaates Kalifornien regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und des Herausgebers im Rahmen dieses Vertrags, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts dieses Staates.
11.8 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich dieses Auftrags und des in diesem Vertrag behandelten Gegenstands dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.
DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.