Diese Vereinbarung über geistiges Eigentum (die „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen Kunde (das „Unternehmen”) und Acme LLC, einem Unternehmen (im Folgenden als „Auftragnehmer” bezeichnet), die einzeln als „Partei” und gemeinsam als „Parteien” bezeichnet werden. Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung (dem „Datum des Inkrafttretens“) in Kraft.
ERWÄGUNGEN
IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen bestimmte Dienstleistungen in [DIENSTLEISTUNGSBRANCHE];
IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen den Auftragnehmer beauftragt hat, als unabhängiger Auftragnehmer Dienstleistungen für das Unternehmen zu erbringen;
IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Parteien die Bedingungen festlegen möchten, die für das geistige Eigentum und das Urheberrecht an den Werken gelten, die der Auftragnehmer während des Dienstleistungsverhältnisses („Dienstleistungsverhältnis“) für das Unternehmen erstellt hat;
IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Parteien hiermit erklären und garantieren, dass sie voll geschäftsfähig sind, um diese Vereinbarung abzuschließen und alle darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen, und dass sie alle geltenden Gesetze eingehalten haben;
NUN, DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vereinbarungen und Zusagen der Parteien dieser Vereinbarung, vereinbaren und vereinbaren der Auftragnehmer und das Unternehmen Folgendes:
KLAUSELN
1. ZWECK
1.1 Die Parteien vereinbaren, dass der Zweck dieser Vereinbarung darin besteht, die Bedingungen festzulegen, die für das geistige Eigentum und das Urheberrecht an den Werken gelten, die der Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung für das Unternehmen erstellt oder entwickelt hat.
2. UNTERNEHMENSBESITZ
2.1 Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte, die das Unternehmen in Bezug auf seinen Handelsnamen, seine Marke, seinen Handelsnamen, seine Handelsaufmachung, seine Designs, Logos, Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Dienstleistungen, Marketingkampagnen, Marketingstrategien und -techniken, technischen Daten, Formeln, Kunden- und Lieferantenlisten, Software und Hardware, Quellcodes, Websites, Domainnamen, Kontaktinformationen, Dokumente (physisch und elektronisch), E-Mails, Memoranden, Notizen, Berichte, Produktinformationen, Produktionsprozesse, Serviceinformationen, Computer- und Systemtechnologie, Texte, Bilder, Fotos und Inhalte jeglicher Art, Designs, Entwürfe, Projekte und alle Informationen in Bezug auf Kunden, Richtlinien und Preislisten, Verbindungen, Know-how, Nutzungslizenzen, Vertrauliche Informationen (wie in Abschnitt 6 unten definiert); und alle anderen materiellen und immateriellen Vermögenswerte, unter anderem, die derzeit bestehen und/oder in der Vergangenheit bestanden haben und/oder in Zukunft bestehen könnten in Bezug auf das Unternehmen, einschließlich aller damit verbundenen und/oder daraus abgeleiteten Rechte (im Folgenden als „geistiges Eigentum des Unternehmens” bezeichnet), sind das ausschließliche Eigentum des Unternehmens und gehören ausschließlich dem Unternehmen. Ebenso akzeptiert der Auftragnehmer, dass alle moralischen und vermögensrechtlichen Rechte am geistigen Eigentum des Unternehmens ausschließlich und allein dem Unternehmen zustehen.
2.2 Alle geistigen Eigentumsrechte, die zu Beginn dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens sind, einschließlich aller anderen Eigentumsrechte, bleiben während der gesamten Dauer der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung sowie danach im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens.
2.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, das geistige Eigentum des Unternehmens weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, offenzulegen oder zu nutzen und keine Rechte oder Ansprüche jeglicher Art daran geltend zu machen.
3. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DES AUFTRAGNEHMERS
3.1 Alle Urheberrechte und Rechte an geistigem Eigentum, die sich auf technisches und fachliches Wissen beziehen, sowie alle Arbeiten oder Ergebnisse, die der Auftragnehmer vor, während oder nach Beendigung dieses Vertrags für den eigenen Gebrauch oder für Dritte erstellt hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen, Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Designs, Entwürfe, Materialien, Informationen, Dokumente, Berichte, Know-how, Marketingkampagnen, Marketingstrategien und -techniken, Prozesse und Ratschläge, einschließlich aller damit verbundenen und/oder daraus abgeleiteten Rechte (im Folgenden als „geistiges Eigentum des Auftragnehmers” bezeichnet), sind das ausschließliche Eigentum des Auftragnehmers und gehören ausschließlich ihm. Ebenso akzeptiert das Unternehmen, dass alle moralischen und vermögensrechtlichen Rechte am geistigen Eigentum des Auftragnehmers ausschließlich und allein dem Auftragnehmer zustehen.
3.2 Vorbehaltlich Abschnitt 4 unten verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, die zu Beginn dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftragnehmers sind, einschließlich aller anderen Eigentumsrechte, während der gesamten Dauer der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung sowie danach im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftragnehmers.
3.3 Ungeachtet des nachstehenden Abschnitts 4 verpflichtet sich das Unternehmen ausdrücklich, das geistige Eigentum des Auftragnehmers weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, offenzulegen oder zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen und keine Rechte oder Ansprüche jeglicher Art daran geltend zu machen.
4. ÜBERTRAGUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM
4.1 Die Parteien vereinbaren, dass alle Arbeiten und/oder Leistungen, die vom Auftragnehmer für das Unternehmen im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung erstellt oder entwickelt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbesserungen, Modifikationen, Ableitungen oder Ähnliches, die damit in Zusammenhang stehen und/oder das Geschäft des Unternehmens betreffen, als „Auftragsarbeiten” („Liefergegenstand(e)”) erstellt oder entwickelt wurden und ausschließlich Eigentum des Unternehmens sind, und dass alle Rechte, Titel und Interessen daran dem Unternehmen zustehen und als Teil der Dienstleistungsbeziehung und im Rahmen dieser erstellt gelten. Soweit das Eigentumsrecht an solchen Liefergegenständen nicht kraft Gesetzes auf das Unternehmen übergeht oder diese Liefergegenstände nicht als Teil der Dienstleistungen betrachtet werden können, werden alle Rechte, Titel und Anteile daran hiermit vom Auftragnehmer unwiderruflich an das Unternehmen übertragen.
4.2 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass die Entscheidung über die Vermarktung oder den Vertrieb von Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen des Dienstleistungsvertrags erbracht hat, im alleinigen Ermessen des Unternehmens liegt und ausschließlich dem Unternehmen zugute kommt und dass dem Auftragnehmer keine Lizenzgebühren für die Vermarktung oder den Vertrieb solcher Leistungen durch das Unternehmen zustehen.
4.3 Der Auftragnehmer gewährt dem Unternehmen hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, unwiderrufliche, unbefristete, weltweite Lizenz zur Herstellung, Fertigung, Verwertung, Vermarktung in jeglicher Form, Nutzung, zum Verkauf und zur Änderung jeglichen geistigen Eigentums, das sich im Besitz des Auftragnehmers befindet oder an dem der Auftragnehmer beteiligt ist und das vom Auftragnehmer in jegliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung erstellte oder entwickelte Liefergegenstände integriert wurde.
4.4 Auf Verlangen des Unternehmens oder bei Ablauf oder Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses und dieser Vereinbarung wird der Auftragnehmer alle vom Unternehmen angeforderten Dokumente ausfertigen, um alle geistigen Eigentumsrechte an allen im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten oder entwickelten Liefergegenständen auf das Unternehmen zu übertragen.
5. COPYRIGHT-REGISTRIERUNGEN
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Unternehmen auf dessen Kosten in jeder angemessenen Weise dabei zu unterstützen, die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte des Unternehmens an allen im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung erstellten oder entwickelten Liefergegenständen zu sichern, einschließlich aller Patente und sonstigen geistigen Eigentumsrechte in allen Ländern, einschließlich der Ausführung aller Anträge, Spezifikationen, Eidesstattlichen Erklärungen, Abtretungen und allen anderen Instrumenten, die das Unternehmen für notwendig erachtet, um diese Rechte zu beantragen und zu erhalten und um dem Unternehmen, seinen Nachfolgern und Rechtsnachfolgern die alleinigen und ausschließlichen Rechte, Titel und Anteile an diesen Liefergegenständen sowie alle damit verbundenen Urheberrechte, Patente und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum zu übertragen und zu übertragen.
5.2 Der Auftragnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass seine Verpflichtungen zur Ausführung oder Veranlassung der Ausführung von Urkunden oder Dokumenten, sofern er dazu in der Lage ist, auch nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses und dieser Vereinbarung bestehen bleiben. Wenn das Unternehmen aufgrund der geistigen oder körperlichen Unfähigkeit des Auftragnehmers oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist, die Unterschrift des Auftragnehmers für die Beantragung oder Weiterverfolgung von Patenten oder Urheberrechtsregistrierungen in einem beliebigen Land zu erhalten, die sich auf die Liefergegenstände oder Originalwerke des Auftragnehmers beziehen, die gemäß dieser Vereinbarung an das Unternehmen übertragen wurden, dann benennt und ernennt der Auftragnehmer hiermit unwiderruflich das Unternehmen und seine ordnungsgemäß bevollmächtigten leitenden Angestellten und Vertreter als Bevollmächtigte und Rechtsvertreter des Auftragnehmers, um in seinem Namen und an seiner Stelle zu handeln, solche Anträge auszuführen und einzureichen und alle anderen gesetzlich zulässigen Handlungen vorzunehmen, um die Verfolgung und Erteilung von Patenten oder Urheberrechtsregistrierungen mit derselben Rechtskraft und Wirkung zu fördern, als ob sie vom Auftragnehmer ausgeführt worden wären.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1 Der Auftragnehmer bestätigt, dass er im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung und anderweitig bei der Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse („vertrauliche Informationen“) vom Unternehmen erhalten hat und weiterhin erhalten wird. Vertrauliche Informationen umfassen alle Materialien, Daten und/oder Informationen, zu denen der Auftragnehmer während der Erfüllung der Dienstleistungsbeziehung Zugang hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und alle Informationen über das Geschäft und die Kundenlisten des Unternehmens, Geschäftsstrategien, Geschäftsprozesse, Geschäftspläne, Finanzdaten und -informationen, Berichte, Erklärungen, Technologie- und Softwareinformationen sowie alle vom Auftragnehmer während der Dienstleistungsbeziehung gesammelten Informationen und alle Dokumente und Dateien, die vertrauliche Informationen enthalten, mit Ausnahme von Informationen, die als nicht vertraulich gekennzeichnet sind.
6.2 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erbringung der im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses für das Unternehmen erbrachten Dienstleistungen verwendet werden dürfen.
6.3 Die besonderen Bedingungen dieser Vereinbarung sind vertraulich und dürfen vom Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
7.1 Diese Vereinbarung tritt mit dem zu Beginn dieses Dokuments angegebenen Datum in Kraft und bleibt so lange gültig, wie das Dienstleistungsverhältnis besteht.
7.2 Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bleiben alle Abschnitte und Klauseln dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen bleiben sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Klausel 7.2 und die Klauseln 7.3 und 9.2 sowie die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 17, 19, 22 und 23 dieses Dokuments, die nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt aus beliebigem Grund oder ohne Grund fortbestehen und wirksam bleiben.
7.3 Der Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von ihren zum Zeitpunkt des Ablaufs oder der Kündigung bestehenden Verpflichtungen, noch beeinträchtigt ein solcher Ablauf oder eine solche Kündigung Ansprüche einer Partei, die aufgrund eines Verzugs oder einer Vertragsverletzung der anderen Partei entstanden sind.
8. RÜCKGABE VON UNTERNEHMENSDOKUMENTEN UND INFORMATIONEN
8.1 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses und dieser Vereinbarung unverzüglich alle Informationen, Aufzeichnungen, Daten, Notizen, Berichte, Vorschläge, Listen, Dokumente, Korrespondenz, Spezifikationen, Zeichnungen, und Materialien, die dem Unternehmen gehören, einschließlich vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums des Unternehmens, sowie alle anderen Dokumente, Dateien oder Eigentumsgegenstände oder Reproduktionen von Liefergegenständen, die vom Auftragnehmer im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses erstellt oder entwickelt wurden oder anderweitig dem Unternehmen, seinen Nachfolgern oder Rechtsnachfolgern gehören, unverzüglich an das Unternehmen zurückgibt oder vernichtet (und nicht in seinem Besitz behält, neu erstellt oder an Dritte weitergibt).
9. LEISTUNGSNACHWEISE
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene und aktuelle schriftliche Aufzeichnungen über alle vom Auftragnehmer während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses erstellten oder entwickelten Leistungen („Aufzeichnungen“) zu führen und aufzubewahren.
9.2 Die Aufzeichnungen müssen verfügbar sein und bleiben während der gesamten Dauer der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung sowie nach deren Beendigung jederzeit das alleinige Eigentum des Unternehmens.
10. GLEICHBERECHTIGTE RECHTSMITTEL
10.1 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass es unmöglich oder unangemessen wäre, den Schaden des Unternehmens aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung zu messen und zu berechnen.
10.2 Dementsprechend erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, dass das Unternehmen im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln das Recht hat, bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung zum Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens, einschließlich der vertraulichen Informationen, zu erwirken und jeden Verstoß oder drohenden Verstoß zu unterbinden sowie die Erfüllung einer solchen Bestimmung dieser Vereinbarung zu verlangen.
10.3 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die Erlangung einer solchen billigkeitsrechtlichen Abhilfe keine Bürgschaft oder sonstige Sicherheit erforderlich ist, und stimmt hiermit der Erlassung einer solchen einstweiligen Verfügung und der Anordnung einer bestimmten Leistung zu.
11. GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN
11.1 Der Auftragnehmer garantiert und versichert dem Unternehmen, dass:
- Der Auftragnehmer hat das gesetzliche Recht und die Befugnis, diesen Vertrag abzuschließen und die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
- Weder die Ausführung dieser Vereinbarung noch die Erfüllung der hierin enthaltenen Verpflichtungen stehen im Widerspruch zu Verträgen, Vereinbarungen und/oder Urkunden, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, noch führen sie zu deren Verletzung oder stellen einen Verstoß gegen diese dar.
- Der Auftragnehmer darf nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen und muss diese einhalten.
12. SCHADENSERSATZ
12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Unternehmen einschließlich seiner jeweiligen Eigentümer, Aktionäre, Gründer, leitenden Angestellten, Direktoren, Manager, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger („verbundene Personen“) von allen Klagen, Ansprüchen, Verfahren, Schäden, Verlusten, Aufwendungen und Kosten jeglicher Art (einschließlich der Zahlung aller angemessenen Anwalts- und Prozesskosten) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung freizustellen, zu verteidigen und zu schützen, die zurückzuführen sind auf (a) der Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften durch den Auftragnehmer, einschließlich der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum und/oder anderen Rechten Dritter; (b) der Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer; (c) der Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhalten des Auftragnehmers; und/oder (d) Ansprüchen oder Klagen, die sich aus lokalen und/oder internationalen Rechtsvorschriften ergeben.
13. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER
13.1 Die Beziehung der Parteien, die im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung vereinbart wurde, ist die von unabhängigen Vertragspartnern, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass (a) einer der Parteien die Befugnis erteilt wird, die täglichen Aktivitäten der anderen Partei zu leiten und zu kontrollieren; (b) eine der Parteien als Angestellten, Beauftragten und/oder Vertreter der anderen Partei darstellt; und/oder (c) die Parteien als Partner, Anteilseigner, Joint-Venture-Partner, Miteigentümer oder anderweitig als Teilnehmer an einem gemeinsamen oder gemeinsamen Unternehmen darstellt.
13.2 Die Parteien vereinbaren, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung es einer Partei gestattet, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen für irgendeinen Zweck einzugehen oder zu übernehmen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt oder wurde zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
14. KEINE ZUWEISUNG
14.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte übertragen.
15. GESAMTHEIT
15.1 Diese Vereinbarung, einschließlich aller anderen Vereinbarungen oder Dokumente, die zwischen den Parteien im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung geschlossen oder unterzeichnet wurden, stellt eine einzige, individuelle und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen.
16. ÄNDERUNGEN
16.1 Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien geändert werden.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder undurchführbar angesehen werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchführbarkeit unberührt und behalten ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.
18. VERBINDLICHKEIT
18.1 Diese Vereinbarung ist für die Parteien verbindlich und kommt den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zugute.
19. INTERPRETATION
19.1 Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. Die Verwendung eines Geschlechts umfasst alle Geschlechter. Das Singular umfasst den Plural und umgekehrt. Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst, und diese englische Fassung ist im Falle von Konflikten, Ansprüchen, Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten die maßgebliche Fassung dieser Vereinbarung. Im Falle einer Unklarheit oder einer Frage hinsichtlich der Absicht oder Auslegung, sei es in einem Gerichtsverfahren oder anderweitig, werden die Bedingungen dieser Vereinbarung so ausgelegt, als seien sie von den Parteien gemeinsam verfasst worden, und es entsteht keine Vermutung oder Beweislast zugunsten oder zu Lasten einer Partei aufgrund der Urheberschaft einer Klausel und/oder Bestimmung dieser Vereinbarung.
20. HINWEISE
20.1 Alle Mitteilungen oder Benachrichtigungen, die aufgrund dieser Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich sind, müssen an die folgenden Post- und/oder E-Mail-Adressen gesendet werden:
Das Unternehmen
Kunde
[POSTADRESSE]
[E-MAIL- -ADRESSE]
Der Auftragnehmer
Acme LLC
[POSTADRESSE]
[E-MAIL- -ADRESSE]
20.2 Die Parteien können die oben genannten Benachrichtigungsadressen im gegenseitigen Einvernehmen ändern.
21. GEGENSTÜCKE
21.1 Diese Vereinbarung kann in beliebig vielen Ausfertigungen ausgefertigt und elektronisch übermittelt werden, wobei diese Ausfertigungen dieselbe Wirkung haben, als ob die Unterschrift auf jeder Ausfertigung ein Original und auf demselben Dokument wäre, und alle diese Ausfertigungen gelten als ein und dieselbe Vereinbarung; diese Vereinbarung tritt jedoch erst in Kraft, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
22. STREITBEILEGUNG
22.1 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben („Streitigkeiten“) und die nicht innerhalb von dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen ab dem Datum ihres Entstehens gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika.
23. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
23.1 Diese Vereinbarung unterliegt den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen oder Grundsätzen, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der Vereinigten Staaten von Amerika führen könnten, und unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Parteien.
23.2 Beide Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand aller Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika.
DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.