Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum

Verwenden Sie unsere Vorlage für eine Vereinbarung zum geistigen Eigentum, um die Rechte am geistigen Eigentum mit Kunden zu formalisieren. Passen Sie die Details, Bedingungen, Rechte, Zahlungs- und Haftungsklauseln der Vereinbarung an.
Nur auf Englisch verfügbar.
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Eine Vereinbarung über geistiges Eigentum (oder ein Vertrag über die Übertragung von geistigem Eigentum) ermöglicht es Ihnen, die Rechte an geistigem Eigentum (Marken, Patente oder Urheberrechte) an etwas an eine andere Partei zu lizenzieren oder zu übertragen.

Diese Art von Vereinbarung stellt sicher, dass beide Parteien Klarheit darüber haben, wem was gehört, für wie lange und welche Rechte sie als Eigentümer oder Lizenznehmer haben.

Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum
Bildnachweis: biztreeapps.com

1. Warum eine Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum verwenden?

Ein schriftlicher Vertrag trägt dazu bei, Ihre Geschäftsbeziehungen reibungsloser und unkomplizierter zu gestalten. Streitbeilegungs- und Kündigungsklauseln haben im Laufe der Jahre vielen Freiberuflern und Beratern geholfen, wenn Beziehungen zerbrochen sind.

Das Gleiche gilt für eine IP-Vereinbarung. Im Wesentlichen wird dies dazu beitragen, etwaige Meinungsverschiedenheiten darüber, wem am Ende eines Projekts was gehört, auszuräumen, und sollte theoretisch vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten schützen.

2. Was ist der Unterschied zwischen der Lizenzierung und der Übertragung von geistigem Eigentum in einer Vereinbarung über geistiges Eigentum?

Die Lizenzierung von geistigem Eigentum bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer des geistigen Eigentums (dem Lizenzgeber) und einer anderen Partei (dem Lizenznehmer). Diese Art von Vereinbarung legt die spezifischen Bedingungen fest, unter denen der Lizenznehmer die Form des geistigen Eigentums nutzen darf. Dies kann ein Logo, ein Foto, ein Slogan usw. sein.

Durch die Lizenzierung anstelle der Übertragung von geistigem Eigentum wird das Eigentumsrecht nicht übertragen.

Die Zuweisung von IP-Adressen funktioniert daher etwas anders. Der klare Unterschied zwischen den beiden besteht darin, dass bei der Zuweisung von IP-Adressen das Eigentumsrecht vom Zuweiser auf den Zuweisungsempfänger übergeht.

3. Was ist in einem Mustervertrag für geistiges Eigentum enthalten?

Ihre IP-Vereinbarung sollte Folgendes enthalten:

  • Identifizierung der beteiligten Parteien
  • Eine Erläuterung der IP, die lizenziert oder übertragen wird
  • Vertragsbedingungen
  • Die übertragenen Rechte
  • Der zu zahlende Betrag
  • Haftung und Gewährleistungen
  • Ausgeschlossene Rechte (optional)
Mustervorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum
Bildnachweis: docsketch.com

Hier sind einige Überlegungen, die bei der Erstellung einer IP-Vereinbarung zu berücksichtigen sind:

4. Verstehen Sie, wer in erster Linie Eigentümer der IP ist, in der Vorlage für die Vereinbarung über geistiges Eigentum.

In der Regel ist die Person, die das geistige Eigentum geschaffen hat, auch dessen Eigentümer. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

  • Wenn geistiges Eigentum von einem Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit geschaffen wird (und davon ausgegangen wird, dass dies zu seinen Aufgaben gehört), wird davon ausgegangen, dass das geistige Eigentum dem Arbeitgeber gehört.
  • Und wenn das geistige Eigentum bereits registriert ist, ist die im Register genannte Person oder Organisation der offizielle Eigentümer des geistigen Eigentums. Sie sind daher die einzige Person oder Einrichtung, die das Recht hat, Eigentumsrechte zu übertragen oder Lizenzen zu erteilen.

Hinweis: In einigen Ländern erfolgt die Übertragung von geistigem Eigentum vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber nicht automatisch.

5. Legen Sie fest, was in der Vorlage für die Vereinbarung über geistiges Eigentum übertragen wird.

Die meisten geistigen Eigentumsrechte können übertragen werden, darunter Marken, Urheberrechte, Patente sowie eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte. Unabhängig davon, ob Sie Eigentumsrechte übertragen oder lediglich Lizenzen für die Nutzung Ihres geistigen Eigentums vergeben, müssen Sie überlegen, was im Rahmen der Übertragung noch weitergegeben werden muss.

Die Lizenzierung eines Logos kann beispielsweise die Weitergabe bestimmter Größen und Farbvarianten erfordern, wobei Sie jedoch die Masterdateien behalten würden. Wenn Sie jedoch das Eigentumsrecht vollständig übertragen würden, müssten Sie alles, was mit dem geistigen Eigentum zusammenhängt, abtreten.

Darüber hinaus müssen Sie bei einer Eigentumsübertragung möglicherweise vertrauliche Informationen offenlegen, während dies bei einer Lizenzierung nicht der Fall ist. Informationen gelten nicht als Eigentum, aber wenn die Informationen für die erfolgreiche Umsetzung des geistigen Eigentums erforderlich sind, sollten sie in die Vereinbarung aufgenommen werden.

6. Legen Sie fest, wie viel Sie in der Vorlage für die Vereinbarung über geistiges Eigentum übertragen möchten.

Auch wenn geistiges Eigentum immateriell ist, können Sie dennoch genau festlegen, wie viel davon Sie übertragen möchten.

Nehmen wir zum Beispiel einen Roman. Sie könnten die Rechte an der Verfilmung Ihres Buches abtreten, aber die Rechte an den Adaptionen für Fernsehen und Videospiele behalten. Als Urheber und Eigentümer des geistigen Eigentums liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie Ihr Werk genutzt wird.

Befolgen Sie diese Tipps, wenn Sie Ihre Vereinbarung zum Schutz geistigen Eigentums erstellen, und Sie verfügen über einen Vertrag, der Ihre Rechte schützt und Ihr geistiges Eigentum sichert.

Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum und wozu dient sie?
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Eine Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum enthält die Bedingungen für die Lizenzierung oder Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Es sorgt für Klarheit hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, Nutzung und Zahlungsbedingungen zwischen den Parteien.
Wer sollte diese Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum verwenden?
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Freiberufler, Agenturen und Unternehmen, die sich mit IP-Übertragungen oder Lizenzierungen befassen, sollten diese Vorlage verwenden, um Rechte zu schützen und Vereinbarungen mit Kunden zu formalisieren.
Was sollte in einer Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum enthalten sein?
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Beziehen Sie die beteiligten Parteien, die Beschreibung des geistigen Eigentums, die Bedingungen, Rechte, Zahlungen, Haftungen und Gewährleistungen mit ein. Optional können Sie ausgeschlossene Rechte hinzufügen, um die Vereinbarung anzupassen.
Wie passe ich diese Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum an meine Bedürfnisse an?
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Passen Sie das Dokument an, indem Sie die Namen der Parteien, spezifische IP-Details, vereinbarte Bedingungen, Zahlungsbeträge und etwaige Sonderklauseln eintragen. Passen Sie die Abschnitte an Ihre spezifische IP-Transaktion an.
Wann sollte ich diese Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum in meinem Arbeitsablauf verwenden?
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Verwenden Sie diese Vorlage vor Beginn von Projekten, die geistiges Eigentum betreffen, um klare Bedingungen festzulegen. Während der Verhandlungen ist es entscheidend, beide Parteien zu schützen und Streitigkeiten zu vermeiden.
Why use a template instead of creating from scratch?
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Die Verwendung einer Vorlage spart Zeit und gewährleistet, dass alle rechtlichen Grundlagen umfassend abgedeckt sind. Es bietet ein strukturiertes Format, reduziert Fehler und sorgt für Klarheit in Vereinbarungen.

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Vorlage für eine Vereinbarung über geistiges Eigentum

Intellectual Property Agreement

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First Name
Last Name
Acme LLC.
Client
First Name
Last Name
Corporation Corp.


Diese Vereinbarung über geistiges Eigentum (die „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen Kunde (das „Unternehmen”) und Acme LLC, einem Unternehmen (im Folgenden als „Auftragnehmer” bezeichnet), die einzeln als „Partei” und gemeinsam als „Parteien” bezeichnet werden. Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung (dem „Datum des Inkrafttretens“) in Kraft.

ERWÄGUNGEN

IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen bestimmte Dienstleistungen in [DIENSTLEISTUNGSBRANCHE];

IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Unternehmen den Auftragnehmer beauftragt hat, als unabhängiger Auftragnehmer Dienstleistungen für das Unternehmen zu erbringen;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Parteien die Bedingungen festlegen möchten, die für das geistige Eigentum und das Urheberrecht an den Werken gelten, die der Auftragnehmer während des Dienstleistungsverhältnisses („Dienstleistungsverhältnis“) für das Unternehmen erstellt hat;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Parteien hiermit erklären und garantieren, dass sie voll geschäftsfähig sind, um diese Vereinbarung abzuschließen und alle darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen, und dass sie alle geltenden Gesetze eingehalten haben;

NUN, DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vereinbarungen und Zusagen der Parteien dieser Vereinbarung, vereinbaren und vereinbaren der Auftragnehmer und das Unternehmen Folgendes:

KLAUSELN

1. ZWECK

1.1 Die Parteien vereinbaren, dass der Zweck dieser Vereinbarung darin besteht, die Bedingungen festzulegen, die für das geistige Eigentum und das Urheberrecht an den Werken gelten, die der Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung für das Unternehmen erstellt oder entwickelt hat.

2. UNTERNEHMENSBESITZ

2.1 Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte, die das Unternehmen in Bezug auf seinen Handelsnamen, seine Marke, seinen Handelsnamen, seine Handelsaufmachung, seine Designs, Logos, Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Dienstleistungen, Marketingkampagnen, Marketingstrategien und -techniken, technischen Daten, Formeln, Kunden- und Lieferantenlisten, Software und Hardware, Quellcodes, Websites, Domainnamen, Kontaktinformationen, Dokumente (physisch und elektronisch), E-Mails, Memoranden, Notizen, Berichte, Produktinformationen, Produktionsprozesse, Serviceinformationen, Computer- und Systemtechnologie, Texte, Bilder, Fotos und Inhalte jeglicher Art, Designs, Entwürfe, Projekte und alle Informationen in Bezug auf Kunden, Richtlinien und Preislisten, Verbindungen, Know-how, Nutzungslizenzen, Vertrauliche Informationen (wie in Abschnitt 6 unten definiert); und alle anderen materiellen und immateriellen Vermögenswerte, unter anderem, die derzeit bestehen und/oder in der Vergangenheit bestanden haben und/oder in Zukunft bestehen könnten in Bezug auf das Unternehmen, einschließlich aller damit verbundenen und/oder daraus abgeleiteten Rechte (im Folgenden als „geistiges Eigentum des Unternehmens” bezeichnet), sind das ausschließliche Eigentum des Unternehmens und gehören ausschließlich dem Unternehmen. Ebenso akzeptiert der Auftragnehmer, dass alle moralischen und vermögensrechtlichen Rechte am geistigen Eigentum des Unternehmens ausschließlich und allein dem Unternehmen zustehen.

2.2 Alle geistigen Eigentumsrechte, die zu Beginn dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens sind, einschließlich aller anderen Eigentumsrechte, bleiben während der gesamten Dauer der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung sowie danach im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens.

2.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, das geistige Eigentum des Unternehmens weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, offenzulegen oder zu nutzen und keine Rechte oder Ansprüche jeglicher Art daran geltend zu machen.

3. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DES AUFTRAGNEHMERS

3.1 Alle Urheberrechte und Rechte an geistigem Eigentum, die sich auf technisches und fachliches Wissen beziehen, sowie alle Arbeiten oder Ergebnisse, die der Auftragnehmer vor, während oder nach Beendigung dieses Vertrags für den eigenen Gebrauch oder für Dritte erstellt hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen, Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Designs, Entwürfe, Materialien, Informationen, Dokumente, Berichte, Know-how, Marketingkampagnen, Marketingstrategien und -techniken, Prozesse und Ratschläge, einschließlich aller damit verbundenen und/oder daraus abgeleiteten Rechte (im Folgenden als „geistiges Eigentum des Auftragnehmers” bezeichnet), sind das ausschließliche Eigentum des Auftragnehmers und gehören ausschließlich ihm. Ebenso akzeptiert das Unternehmen, dass alle moralischen und vermögensrechtlichen Rechte am geistigen Eigentum des Auftragnehmers ausschließlich und allein dem Auftragnehmer zustehen.

3.2 Vorbehaltlich Abschnitt 4 unten verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, die zu Beginn dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftragnehmers sind, einschließlich aller anderen Eigentumsrechte, während der gesamten Dauer der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung sowie danach im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftragnehmers.

3.3 Ungeachtet des nachstehenden Abschnitts 4 verpflichtet sich das Unternehmen ausdrücklich, das geistige Eigentum des Auftragnehmers weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, offenzulegen oder zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen und keine Rechte oder Ansprüche jeglicher Art daran geltend zu machen.

4. ÜBERTRAGUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM

4.1 Die Parteien vereinbaren, dass alle Arbeiten und/oder Leistungen, die vom Auftragnehmer für das Unternehmen im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung erstellt oder entwickelt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbesserungen, Modifikationen, Ableitungen oder Ähnliches, die damit in Zusammenhang stehen und/oder das Geschäft des Unternehmens betreffen, als „Auftragsarbeiten” („Liefergegenstand(e)”) erstellt oder entwickelt wurden und ausschließlich Eigentum des Unternehmens sind, und dass alle Rechte, Titel und Interessen daran dem Unternehmen zustehen und als Teil der Dienstleistungsbeziehung und im Rahmen dieser erstellt gelten. Soweit das Eigentumsrecht an solchen Liefergegenständen nicht kraft Gesetzes auf das Unternehmen übergeht oder diese Liefergegenstände nicht als Teil der Dienstleistungen betrachtet werden können, werden alle Rechte, Titel und Anteile daran hiermit vom Auftragnehmer unwiderruflich an das Unternehmen übertragen.

4.2 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass die Entscheidung über die Vermarktung oder den Vertrieb von Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen des Dienstleistungsvertrags erbracht hat, im alleinigen Ermessen des Unternehmens liegt und ausschließlich dem Unternehmen zugute kommt und dass dem Auftragnehmer keine Lizenzgebühren für die Vermarktung oder den Vertrieb solcher Leistungen durch das Unternehmen zustehen.

4.3 Der Auftragnehmer gewährt dem Unternehmen hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, unwiderrufliche, unbefristete, weltweite Lizenz zur Herstellung, Fertigung, Verwertung, Vermarktung in jeglicher Form, Nutzung, zum Verkauf und zur Änderung jeglichen geistigen Eigentums, das sich im Besitz des Auftragnehmers befindet oder an dem der Auftragnehmer beteiligt ist und das vom Auftragnehmer in jegliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung erstellte oder entwickelte Liefergegenstände integriert wurde.

4.4 Auf Verlangen des Unternehmens oder bei Ablauf oder Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses und dieser Vereinbarung wird der Auftragnehmer alle vom Unternehmen angeforderten Dokumente ausfertigen, um alle geistigen Eigentumsrechte an allen im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten oder entwickelten Liefergegenständen auf das Unternehmen zu übertragen.

5. COPYRIGHT-REGISTRIERUNGEN

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Unternehmen auf dessen Kosten in jeder angemessenen Weise dabei zu unterstützen, die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte des Unternehmens an allen im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung erstellten oder entwickelten Liefergegenständen zu sichern, einschließlich aller Patente und sonstigen geistigen Eigentumsrechte in allen Ländern, einschließlich der Ausführung aller Anträge, Spezifikationen, Eidesstattlichen Erklärungen, Abtretungen und allen anderen Instrumenten, die das Unternehmen für notwendig erachtet, um diese Rechte zu beantragen und zu erhalten und um dem Unternehmen, seinen Nachfolgern und Rechtsnachfolgern die alleinigen und ausschließlichen Rechte, Titel und Anteile an diesen Liefergegenständen sowie alle damit verbundenen Urheberrechte, Patente und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum zu übertragen und zu übertragen.

5.2 Der Auftragnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass seine Verpflichtungen zur Ausführung oder Veranlassung der Ausführung von Urkunden oder Dokumenten, sofern er dazu in der Lage ist, auch nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses und dieser Vereinbarung bestehen bleiben. Wenn das Unternehmen aufgrund der geistigen oder körperlichen Unfähigkeit des Auftragnehmers oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist, die Unterschrift des Auftragnehmers für die Beantragung oder Weiterverfolgung von Patenten oder Urheberrechtsregistrierungen in einem beliebigen Land zu erhalten, die sich auf die Liefergegenstände oder Originalwerke des Auftragnehmers beziehen, die gemäß dieser Vereinbarung an das Unternehmen übertragen wurden, dann benennt und ernennt der Auftragnehmer hiermit unwiderruflich das Unternehmen und seine ordnungsgemäß bevollmächtigten leitenden Angestellten und Vertreter als Bevollmächtigte und Rechtsvertreter des Auftragnehmers, um in seinem Namen und an seiner Stelle zu handeln, solche Anträge auszuführen und einzureichen und alle anderen gesetzlich zulässigen Handlungen vorzunehmen, um die Verfolgung und Erteilung von Patenten oder Urheberrechtsregistrierungen mit derselben Rechtskraft und Wirkung zu fördern, als ob sie vom Auftragnehmer ausgeführt worden wären.

6. VERTRAULICHKEIT

6.1 Der Auftragnehmer bestätigt, dass er im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung und anderweitig bei der Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse („vertrauliche Informationen“) vom Unternehmen erhalten hat und weiterhin erhalten wird. Vertrauliche Informationen umfassen alle Materialien, Daten und/oder Informationen, zu denen der Auftragnehmer während der Erfüllung der Dienstleistungsbeziehung Zugang hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und alle Informationen über das Geschäft und die Kundenlisten des Unternehmens, Geschäftsstrategien, Geschäftsprozesse, Geschäftspläne, Finanzdaten und -informationen, Berichte, Erklärungen, Technologie- und Softwareinformationen sowie alle vom Auftragnehmer während der Dienstleistungsbeziehung gesammelten Informationen und alle Dokumente und Dateien, die vertrauliche Informationen enthalten, mit Ausnahme von Informationen, die als nicht vertraulich gekennzeichnet sind.

6.2 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erbringung der im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses für das Unternehmen erbrachten Dienstleistungen verwendet werden dürfen.

6.3 Die besonderen Bedingungen dieser Vereinbarung sind vertraulich und dürfen vom Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergegeben werden.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 Diese Vereinbarung tritt mit dem zu Beginn dieses Dokuments angegebenen Datum in Kraft und bleibt so lange gültig, wie das Dienstleistungsverhältnis besteht.

7.2 Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bleiben alle Abschnitte und Klauseln dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen bleiben sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Klausel 7.2 und die Klauseln 7.3 und 9.2 sowie die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 17, 19, 22 und 23 dieses Dokuments, die nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt aus beliebigem Grund oder ohne Grund fortbestehen und wirksam bleiben.

7.3 Der Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von ihren zum Zeitpunkt des Ablaufs oder der Kündigung bestehenden Verpflichtungen, noch beeinträchtigt ein solcher Ablauf oder eine solche Kündigung Ansprüche einer Partei, die aufgrund eines Verzugs oder einer Vertragsverletzung der anderen Partei entstanden sind.

8. RÜCKGABE VON UNTERNEHMENSDOKUMENTEN UND INFORMATIONEN

8.1 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses und dieser Vereinbarung unverzüglich alle Informationen, Aufzeichnungen, Daten, Notizen, Berichte, Vorschläge, Listen, Dokumente, Korrespondenz, Spezifikationen, Zeichnungen, und Materialien, die dem Unternehmen gehören, einschließlich vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums des Unternehmens, sowie alle anderen Dokumente, Dateien oder Eigentumsgegenstände oder Reproduktionen von Liefergegenständen, die vom Auftragnehmer im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses erstellt oder entwickelt wurden oder anderweitig dem Unternehmen, seinen Nachfolgern oder Rechtsnachfolgern gehören, unverzüglich an das Unternehmen zurückgibt oder vernichtet (und nicht in seinem Besitz behält, neu erstellt oder an Dritte weitergibt).

9. LEISTUNGSNACHWEISE

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene und aktuelle schriftliche Aufzeichnungen über alle vom Auftragnehmer während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses erstellten oder entwickelten Leistungen („Aufzeichnungen“) zu führen und aufzubewahren.

9.2 Die Aufzeichnungen müssen verfügbar sein und bleiben während der gesamten Dauer der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung sowie nach deren Beendigung jederzeit das alleinige Eigentum des Unternehmens.

10. GLEICHBERECHTIGTE RECHTSMITTEL

10.1 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass es unmöglich oder unangemessen wäre, den Schaden des Unternehmens aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung zu messen und zu berechnen.

10.2 Dementsprechend erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, dass das Unternehmen im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln das Recht hat, bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung zum Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens, einschließlich der vertraulichen Informationen, zu erwirken und jeden Verstoß oder drohenden Verstoß zu unterbinden sowie die Erfüllung einer solchen Bestimmung dieser Vereinbarung zu verlangen.

10.3 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die Erlangung einer solchen billigkeitsrechtlichen Abhilfe keine Bürgschaft oder sonstige Sicherheit erforderlich ist, und stimmt hiermit der Erlassung einer solchen einstweiligen Verfügung und der Anordnung einer bestimmten Leistung zu.

11. GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN

11.1 Der Auftragnehmer garantiert und versichert dem Unternehmen, dass:

  1. Der Auftragnehmer hat das gesetzliche Recht und die Befugnis, diesen Vertrag abzuschließen und die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
  2. Weder die Ausführung dieser Vereinbarung noch die Erfüllung der hierin enthaltenen Verpflichtungen stehen im Widerspruch zu Verträgen, Vereinbarungen und/oder Urkunden, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, noch führen sie zu deren Verletzung oder stellen einen Verstoß gegen diese dar.
  3. Der Auftragnehmer darf nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen und muss diese einhalten.
12. SCHADENSERSATZ

12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Unternehmen einschließlich seiner jeweiligen Eigentümer, Aktionäre, Gründer, leitenden Angestellten, Direktoren, Manager, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger („verbundene Personen“) von allen Klagen, Ansprüchen, Verfahren, Schäden, Verlusten, Aufwendungen und Kosten jeglicher Art (einschließlich der Zahlung aller angemessenen Anwalts- und Prozesskosten) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung freizustellen, zu verteidigen und zu schützen, die zurückzuführen sind auf (a) der Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften durch den Auftragnehmer, einschließlich der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum und/oder anderen Rechten Dritter; (b) der Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer; (c) der Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhalten des Auftragnehmers; und/oder (d) Ansprüchen oder Klagen, die sich aus lokalen und/oder internationalen Rechtsvorschriften ergeben.

13. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER

13.1 Die Beziehung der Parteien, die im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung und dieser Vereinbarung vereinbart wurde, ist die von unabhängigen Vertragspartnern, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass (a) einer der Parteien die Befugnis erteilt wird, die täglichen Aktivitäten der anderen Partei zu leiten und zu kontrollieren; (b) eine der Parteien als Angestellten, Beauftragten und/oder Vertreter der anderen Partei darstellt; und/oder (c) die Parteien als Partner, Anteilseigner, Joint-Venture-Partner, Miteigentümer oder anderweitig als Teilnehmer an einem gemeinsamen oder gemeinsamen Unternehmen darstellt.

13.2 Die Parteien vereinbaren, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung es einer Partei gestattet, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen für irgendeinen Zweck einzugehen oder zu übernehmen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt oder wurde zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.

14. KEINE ZUWEISUNG

14.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte übertragen.

15. GESAMTHEIT

15.1 Diese Vereinbarung, einschließlich aller anderen Vereinbarungen oder Dokumente, die zwischen den Parteien im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung geschlossen oder unterzeichnet wurden, stellt eine einzige, individuelle und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen.

16. ÄNDERUNGEN

16.1 Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien geändert werden.

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder undurchführbar angesehen werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchführbarkeit unberührt und behalten ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.

18. VERBINDLICHKEIT

18.1 Diese Vereinbarung ist für die Parteien verbindlich und kommt den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zugute.

19. INTERPRETATION

19.1 Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. Die Verwendung eines Geschlechts umfasst alle Geschlechter. Das Singular umfasst den Plural und umgekehrt. Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst, und diese englische Fassung ist im Falle von Konflikten, Ansprüchen, Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten die maßgebliche Fassung dieser Vereinbarung. Im Falle einer Unklarheit oder einer Frage hinsichtlich der Absicht oder Auslegung, sei es in einem Gerichtsverfahren oder anderweitig, werden die Bedingungen dieser Vereinbarung so ausgelegt, als seien sie von den Parteien gemeinsam verfasst worden, und es entsteht keine Vermutung oder Beweislast zugunsten oder zu Lasten einer Partei aufgrund der Urheberschaft einer Klausel und/oder Bestimmung dieser Vereinbarung.

20. HINWEISE

20.1 Alle Mitteilungen oder Benachrichtigungen, die aufgrund dieser Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich sind, müssen an die folgenden Post- und/oder E-Mail-Adressen gesendet werden:


Das Unternehmen 

Kunde

[POSTADRESSE]

[E-MAIL- -ADRESSE]

Der Auftragnehmer  

Acme LLC

[POSTADRESSE]

[E-MAIL- -ADRESSE]


20.2 Die Parteien können die oben genannten Benachrichtigungsadressen im gegenseitigen Einvernehmen ändern.

21. GEGENSTÜCKE

21.1 Diese Vereinbarung kann in beliebig vielen Ausfertigungen ausgefertigt und elektronisch übermittelt werden, wobei diese Ausfertigungen dieselbe Wirkung haben, als ob die Unterschrift auf jeder Ausfertigung ein Original und auf demselben Dokument wäre, und alle diese Ausfertigungen gelten als ein und dieselbe Vereinbarung; diese Vereinbarung tritt jedoch erst in Kraft, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

22. STREITBEILEGUNG

22.1 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben („Streitigkeiten“) und die nicht innerhalb von dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen ab dem Datum ihres Entstehens gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika.

23. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

23.1 Diese Vereinbarung unterliegt den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen oder Grundsätzen, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der Vereinigten Staaten von Amerika führen könnten, und unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Parteien.

23.2 Beide Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand aller Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika.


DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.

Contractor
First Name
Last Name
Acme LLC.
Client
First Name
Last Name
Corporation Corp.