Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Kunde (der „Kunde”) und Acme LLC (der „Veranstaltungsplaner“).
Der Vertrag ist datiert auf [DATUM BEIDE PARTE SIGNATUR].
1. ARBEIT UND BEZAHLUNG.
1.1 Projekt. Der Kunde beauftragt den Veranstaltungsplaner mit folgenden Aufgaben: [DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG]
1.2 Zeitplan. Der Veranstaltungsplaner wird seine Arbeit am [START- SDATUM] und wird diese bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, jederzeit vom Kunden oder vom Veranstaltungsplaner gekündigt werden.
1.3 Zahlung. Der Kunde zahlt dem Veranstaltungsplaner eine Pauschalgebühr in Höhe von [PROJEKTPREIS] (USD). Davon zahlt der Kunde dem Veranstaltungsplaner [ANZAHLUNGSBETRAG] (USD) an den Veranstaltungsplaner.
1.4 Ausgaben. Der Kunde erstattet dem Veranstaltungsplaner seine Ausgaben. Ausgaben müssen nicht vorab vom Kunden genehmigt werden.
1.5 Rechnungen. Der Veranstaltungsplaner stellt dem Kunden eine Rechnung zu [RECHNUNGSFREQUENZ]. Der Kunde verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von [X TAGE ZUR ZAHLUNG] Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungen nach diesem Datum wird eine Verzugsgebühr in Höhe von [VERZÖGERUNGSGEBÜHR IN PROZENT] % pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
1.6 Unterstützung. Der Veranstaltungsplaner leistet keinen Support für Lieferungen, sobald der Kunde diese akzeptiert hat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN.
2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstellt der Veranstaltungsplaner „Arbeitsergebnis“ für den Kunden. Um Verwirrung zu vermeiden: Als Arbeitsergebnis gelten sowohl das fertige Produkt als auch Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware, Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, woran der Veranstaltungsplaner im Rahmen dieses Projekts arbeitet – d. h. konzipiert, erstellt, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt –, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Veranstaltungsplaner übergibt dem Kunden dieses Arbeitsergebnis, sobald der Kunde den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Veranstaltungsplaner dem Kunden alle seine Rechte, Titel und Anteile an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) überträgt und der Kunde alleiniger Eigentümer davon wird. Der Kunde kann das Arbeitsergebnis nach Belieben verwenden oder sich dafür entscheiden, es überhaupt nicht zu verwenden. Der Kunde kann es beispielsweise nach eigenem Ermessen ändern, vernichten oder verkaufen.
2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Veranstaltungsplaner. Sobald der Veranstaltungsplaner das Arbeitsergebnis an den Kunden übergibt, hat der Veranstaltungsplaner keine Rechte mehr daran, außer denen, die der Kunde dem Veranstaltungsplaner hier ausdrücklich einräumt. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und anderen Medien zu verwenden, sofern dies zum Zweck der Präsentation der Arbeit und nicht zu anderen Zwecken geschieht. Der Kunde erteilt keine Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um damit Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.
2.3 Hilfe des Veranstaltungsplaners bei der Sicherung der Eigentumsrechte. In Zukunft benötigt der Kunde möglicherweise die Hilfe des Veranstaltungsplaners, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Veranstaltungsplaner erklärt sich bereit, dabei zu helfen. Beispielsweise muss der Veranstaltungsplaner möglicherweise eine Patentanmeldung unterzeichnen. Der Kunde trägt alle hierfür erforderlichen Kosten. Wenn der Kunde den Veranstaltungsplaner nicht finden kann, erklärt sich der Veranstaltungsplaner damit einverstanden, dass der Kunde in seinem Namen handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gewährt dem Kunden dieses Recht: Wenn der Kunde den Veranstaltungsplaner nach angemessenen Bemühungen nicht finden kann, ernennt und bestellt der Veranstaltungsplaner hiermit unwiderruflich den Kunden zu seinem Bevollmächtigten und Vertreter, wobei diese Ernennung mit einem Interesse verbunden ist, für den Veranstaltungsplaner und in dessen Namen zu handeln, um die erforderlichen Dokumente auszuführen, zu überprüfen und einzureichen und alle anderen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die in Absatz 2.1 genannten Zwecke zu erreichen. (Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsergebnisse).
2.4 Geistiges Eigentum des Veranstaltungsplaners, das kein Arbeitsergebnis ist. Im Rahmen dieses Projekts kann der Veranstaltungsplaner geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder für das er eine Lizenz von einem Dritten erworben hat, das jedoch nicht als „Arbeitsergebnis“ gilt. Dies wird als „Hintergrund-IP“ bezeichnet. Mögliche Beispiele für Hintergrund-IP sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Eventplaner gibt dem Kunden diese Hintergrund-IP nicht. Im Rahmen des Vertrags gewährt der Veranstaltungsplaner dem Kunden jedoch das Recht zur Nutzung und Lizenzierung (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) der Hintergrund-IP, um die Produkte und Dienstleistungen des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen. Der Kunde darf dieses Hintergrund-IP weltweit und kostenlos nutzen, jedoch darf er seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung) zulässig). Der Kunde darf das Hintergrund-IP nicht separat von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Veranstaltungsplaner kann diese Förderung nicht zurücknehmen, und diese Förderung endet nicht mit Ablauf des Vertrags.
2.5 Recht des Veranstaltungsplaners zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden. Der Veranstaltungsplaner muss möglicherweise das geistige Eigentum des Kunden nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Kunde beispielsweise den Eventplaner mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Eventplaner möglicherweise das Logo des Kunden verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstaltungsplaner das geistige Eigentum des Kunden und anderes geistiges Eigentum, über das der Kunde verfügt, in dem Umfang nutzen darf, der für die Erfüllung der Aufgaben des Veranstaltungsplaners angemessen erforderlich ist. Darüber hinaus gewährt der Kunde dem Veranstaltungsplaner keine Rechte an geistigem Eigentum, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. WETTBEWERBSVERHÄLTNISSE.
Der Veranstaltungsplaner wird bis zum Ablauf dieses Vertrags nicht für einen Wettbewerber des Kunden tätig werden. Um Verwirrung zu vermeiden: Ein Wettbewerber ist jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder anbietet, die den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der eine dieser Handlungen plant. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung besteht darin, dass der Veranstaltungsplaner zuvor um Erlaubnis bittet und der Kunde dieser schriftlich zustimmt. Wenn der Veranstaltungsplaner Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass auch diese die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen einhalten.
4. WERBEVERBOT.
Bis zum Ablauf dieses Vertrags wird der Veranstaltungsplaner Folgendes unterlassen: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden dazu anzuregen, ihre Tätigkeit für den Kunden einzustellen; (b) Kunden oder Auftraggeber des Kunden dazu anzuregen, ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden; oder (c) Personen einzustellen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsende für den Kunden tätig waren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Veranstaltungsplaner eine allgemeine Anzeige schaltet und jemand, der zufällig für den Kunden arbeitet, darauf antwortet. In diesem Fall kann der Veranstaltungsplaner diesen Kandidaten einstellen. Der Veranstaltungsplaner verspricht, dass er in diesem Absatz nichts in eigenem Namen oder im Namen Dritter unternehmen wird.
5. DARSTELLUNGEN.
5.1 Überblick. Dieser Abschnitt enthält wichtige Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.2 Unterschriftsberechtigung. Jede Partei versichert der anderen Partei, dass sie befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
5.3 Der Veranstaltungsplaner hat das Recht, dem Kunden Arbeitsergebnisse zu übergeben. Der Veranstaltungsplaner versichert, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er das Arbeitsergebnis an den Kunden übergeben kann und dass keine andere Partei Anspruch auf das Arbeitsergebnis erheben wird. Wenn der Veranstaltungsplaner Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, versichert der Veranstaltungsplaner außerdem, dass diese Mitarbeiter und Subunternehmer Verträge mit dem Veranstaltungsplaner unterzeichnet haben, die dem Veranstaltungsplaner alle Rechte einräumen, die die Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf das Hintergrund-IP und die Arbeitsergebnisse des Veranstaltungsplaners haben.
5.4 Der Veranstaltungsplaner hält sich an die Gesetze. Der Veranstaltungsplaner versichert, dass die Art und Weise, wie er diese Aufgabe ausführt, seine Arbeitsergebnisse und jegliches von ihm verwendete Hintergrund-IP mit den geltenden US-amerikanischen Gesetzen übereinstimmen. und ausländische Gesetze und Vorschriften.
5.5 Das Arbeitsergebnis verletzt keine Rechte. Der Veranstaltungsplaner versichert, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt und auch in Zukunft nicht verletzen wird, dass der Veranstaltungsplaner berechtigt ist, dem Kunden die Nutzung des Hintergrund-IP zu gestatten, und dass dieser Vertrag keine Verträge verletzt, die der Veranstaltungsplaner mit Dritten geschlossen hat oder schließen wird.
5.6 Der Kunde überprüft die Arbeit. Der Kunde verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu prüfen, dem Veranstaltungsplaner bei Fragen zu diesem Projekt in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen und zeitnah Feedback und Entscheidungen zu liefern.
5.7 Vom Kunden bereitgestelltes Material verletzt keine Rechte. Wenn der Kunde dem Veranstaltungsplaner Material zur Einbindung in das Arbeitsergebnis zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass dieses Material keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
Dieser Vertrag läuft bis zum Abschluss der Arbeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag aus beliebigen Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine E-Mail oder einen Brief schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag kündigt und dass der Vertrag in 7 Tagen endet. Der Vertrag endet offiziell, sobald diese Zeit abgelaufen ist. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss dies gemäß den in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritten ankündigen. Der Veranstaltungsplaner muss seine Arbeit sofort einstellen, sobald er diese Mitteilung erhält, sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist. Der Kunde bezahlt den Eventplaner für die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit und erstattet ihm alle vereinbarten, nicht stornierbaren Ausgaben. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter: 2 (Eigentumsrechte und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Vertrauliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Freistellung); und 11 (Allgemeines).
7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER.
Der Kunde beauftragt den Veranstaltungsplaner als unabhängigen Auftragnehmer. Die folgenden Aussagen geben ihre Beziehung korrekt wieder:
- Der Veranstaltungsplaner wird seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien für die Ausführung der Arbeiten verwenden.
- Der Kunde wird nicht kontrollieren, wie die Arbeit im Tagesgeschäft ausgeführt wird. Vielmehr ist der Veranstaltungsplaner dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann, wo und wie die Arbeit ausgeführt wird.
- Der Kunde wird dem Veranstaltungsplaner keine Schulungen anbieten.
- Der Kunde und der Veranstaltungsplaner stehen in keiner Partnerschafts- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zueinander.
- Der Veranstaltungsplaner kann keine Verträge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Kunden handeln.
- Der Veranstaltungsplaner hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Kunden (z. B. Gruppenversicherung, Altersvorsorge, Rentenpläne, Urlaubstage).
- Der Veranstaltungsplaner ist für seine eigenen Steuern verantwortlich.
- Der Kunde wird keine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten oder Zahlungen für die Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitnehmerentschädigung für den Veranstaltungsplaner oder einen seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer leisten.
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
8.1 Überblick. Dieser Vertrag enthält besondere Einschränkungen hinsichtlich des Umgangs mit vertraulichen Informationen durch den Kunden und den Veranstaltungsplaner. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.
8.2 Vertrauliche Informationen des Kunden. Während seiner Tätigkeit für den Kunden kann der Veranstaltungsplaner auf vertrauliche Kundeninformationen stoßen oder solche erhalten. Hierbei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- & Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere vertrauliche Informationen. Der Veranstaltungsplaner verspricht, diese Informationen so zu behandeln, als wären es seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Veranstaltungsplaner darf diese Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags verwenden, jedoch nicht für andere Zwecke. Wenn der Kunde beispielsweise dem Veranstaltungsplaner die Verwendung einer Kundenliste zum Versenden eines Newsletters gestattet, darf der Veranstaltungsplaner diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke verwenden. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Kunde dem Veranstaltungsplaner schriftlich die Erlaubnis erteilt, die Informationen für einen anderen Zweck zu verwenden. In diesem Fall darf der Veranstaltungsplaner die Informationen auch für diesen Zweck verwenden. Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Veranstaltungsplaner alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten und dies bestätigen. Der Veranstaltungsplaner verspricht, dass er keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben wird, es sei denn, der Kunde erteilt dem Veranstaltungsplaner zuvor eine schriftliche Genehmigung. Der Veranstaltungsplaner muss diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin erfüllen. Die Verantwortlichkeiten des Veranstaltungsplaners enden nur, wenn der Veranstaltungsplaner eines der folgenden Kriterien nachweisen kann: (i) Die Informationen waren bereits öffentlich zugänglich, als der Veranstaltungsplaner darauf stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich zugänglich, nachdem der Veranstaltungsplaner darauf stieß, jedoch nicht aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Veranstaltungsplaners; (iii) der Veranstaltungsplaner die Informationen bereits kannte, als er darauf stieß, und der Veranstaltungsplaner nicht verpflichtet war, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter dem Veranstaltungsplaner die Informationen zur Verfügung gestellt hat, ohne vom Veranstaltungsplaner zu verlangen, sie geheim zu halten; oder (v) der Veranstaltungsplaner die Informationen selbst erstellt hat, ohne etwas zu verwenden, das dem Kunden gehört.
8.3 Vertrauliche Informationen Dritter. Es ist möglich, dass sowohl der Kunde als auch der Veranstaltungsplaner Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Kunde und der Veranstaltungsplaner verpflichten sich gegenseitig, keine vertraulichen Informationen Dritter an die andere Partei weiterzugeben, es sei denn, dies ist zulässig. Wenn der Kunde oder der Veranstaltungsplaner vertrauliche Informationen an die andere Partei weitergeben darf und dies auch tut, verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über alle besonderen Einschränkungen in Bezug auf diese Informationen zu informieren.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Keine der Parteien haftet für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, die die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.
10. SCHADENSERSATZ.
10.1 Überblick. Dieser Abschnitt überträgt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Kunden oder den Veranstaltungsplaner oder beide verklagt oder verfolgt. Wenn der Kunde beispielsweise wegen einer Handlung des Veranstaltungsplaners verklagt wird, kann der Veranstaltungsplaner versprechen, den Kunden zu verteidigen oder ihm etwaige Verluste zu erstatten.
10.2 Entschädigung durch den Kunden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Veranstaltungsplaner, den Kunden (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) den vom Veranstaltungsplaner im Rahmen dieses Vertrags ausgeführten Arbeiten; (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen des Veranstaltungsplaners aus diesem Vertrag; oder (iii) einer Verletzung der Zusagen des Veranstaltungsplaners in Abschnitt 5 (Zusicherungen).
10.3 Entschädigung des Veranstaltungsplaners. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, den Veranstaltungsplaner (und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag entstehen.
11. ALLGEMEINES.
11.1 Abtretung. Dieser Vertrag gilt nur für den Kunden und den Veranstaltungsplaner. Der Veranstaltungsplaner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen und seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte delegieren (außer durch Testament oder Erbschaft), ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Kunden einzuholen. Im Gegensatz dazu kann der Kunde seine Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Veranstaltungsplaners abtreten und seine Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn ein anderer Kunde den Kunden aufkauft oder wenn der Kunde beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.
11.2 Schiedsverfahren. Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren der American Arbitration Association gemäß deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.
11.3 Änderung; Verzicht. Um etwas in diesem Vertrag zu ändern, müssen der Kunde und der Veranstaltungsplaner dieser Änderung schriftlich zustimmen und ein Dokument unterzeichnen, das ihren Vertrag widerspiegelt. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreien, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.
11.4 Mitteilungen.
(a) Im Laufe dieses Vertrags kann es erforderlich sein, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lässt. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Zustellung, E-Mail oder Einschreiben (portofrei, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zugestellt werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Empfang von Mitteilungen angegeben hat.
(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Mitteilung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugestellt: (i) Bei persönlicher Zustellung gilt sie als sofort zugestellt; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie mit Bestätigung des Empfangs als zugestellt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (portofrei, mit Rückschein) gilt sie mit dem Datum auf dem unterschriebenen Rückschein als zugestellt. Wenn eine Partei die Annahme einer Mitteilung verweigert oder wenn eine Mitteilung aufgrund einer Adressänderung, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden kann, gilt sie als zugestellt, wenn sie abgelehnt wurde oder nicht zugestellt werden konnte. Wenn die Mitteilung nach 17:00 Uhr an einem Werktag an dem in der Adresse für diese Partei angegebenen Ort oder an einem Tag, der kein Werktag ist, eingeht, gilt die Mitteilung als um 9:00 Uhr am nächsten Werktag eingegangen.
11.5 Salvatorische Klausel. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, was geschieht, wenn ein Teil des Vertrags für nicht durchsetzbar befunden wird. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil im erforderlichen Mindestmaß geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Sollte ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen werden, weil er nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.
11.6 Unterschriften. Der Kunde und der Veranstaltungsplaner müssen dieses Dokument mithilfe des elektronischen Signatursystems von Bonsai unterzeichnen. Diese elektronischen Signaturen gelten in jeder Hinsicht als Originale.
11.7 Geltendes Recht. Die Rechte und Pflichten des Kunden und des Veranstaltungsplaners im Rahmen dieses Vertrags unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ungeachtet der dort geltenden Kollisionsnormen.
11.8 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich dieses Auftrags und des in diesem Vertrag behandelten Gegenstands dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.
DIE PARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN DURCH IHRE UNTERSCHRIFTEN UNTEN ZU.